Informationsdrucksache Nr. 2386/2020:
Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
 
Nr.
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2386/2020
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Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

Die Drucksache informiert über die im Verwaltungsentwurf enthaltenen Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte und listet in der als Anlage beigefügten Tabelle die Mittel für die einzelnen Stadtbezirke, jeweils unterteilt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt, auf.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es handelt sich ausschließlich um die Darstellung der Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2021/2022. Aussagen zu Gender-Aspekten können nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die für die Stadtbezirksräte veranschlagten Haushaltsmittel wurden bereits im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2021/2022 berücksichtigt. Inhalt der Drucksache ist neben der inhaltlichen Darstellung insbesondere die Verteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Stadtbezirke.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat den Stadtbezirksräten zuletzt mit der Drucksache Nr. 2461/2016 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage für die Mittel der Stadtbezirksräte sind derzeit ein Grundbetrag von 10.225,84 € sowie ein Steigerungsbetrag je Einwohner/-in von 1,09 € gerundet auf volle 100 Euro, basierend auf der vom Sachgebiet Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover festgestellten amtlichen Einwohnerzahl per 01.01. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres.



Auf Basis der Einwohnerzahlen zum 01.01.2020 werden im Teilergebnishaushalt 18 Mittel in Höhe von 564.700 Euro veranschlagt. Neben den Haushaltsmitteln für die Stadtbezirksräte in Höhe von 414.700 Euro sind hierin auch die Mittel für die Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken in Höhe von 150.000 Euro enthalten.

Weitere 304.000 Euro werden im Teilfinanzhaushalt für Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

Der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Aufteilung der im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt 2021/2022 veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen.

Darüber hinaus werden für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg / Anderten und Ahlem / Badenstedt / Davenstedt weitere Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 Euro im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 veranschlagt.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei. Sie können im Rahmen der Haushaltsführung die im Teilergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen nach Sachaufwendungen und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungs-/Repräsentationsmittel beschließen. Aus dem Ansatz im Teilfinanzhaushalt können sie Investitionszuschüsse gewähren.

In Ausnahmefällen können Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts zur Deckung geringfügiger Auszahlungen für Investitionen herangezogen werden. Vor Inanspruchnahme dieser einseitigen Deckungsfähigkeit ist die Zustimmung des Fachbereichs Finanzen einzuholen.

20.10 
Hannover / 16.11.2020