Drucksache Nr. 2385/2019 N1:
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich Göttinger Chaussee
Eine Neufassung der Drucksache ist erforderlich, um die Inhalte des beschlossenen Änderungsantrags Nr. 15-2726/2019 N1 aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen aufnehmen zu können.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2385/2019 N1
1
 

Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich Göttinger Chaussee
Eine Neufassung der Drucksache ist erforderlich, um die Inhalte des beschlossenen Änderungsantrags Nr. 15-2726/2019 N1 aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen aufnehmen zu können.

Antrag,

1. dem Baubeginn und der Mittelfreigabe für den zweiten Bauabschnitt der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Margot-Büttner-Weg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 800.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.038

Bezeichnung Gemeindestraßen / In der Rehre - Grunderneuerung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101.038
Gemeindestraßen / In der Rehre - Grunderneuerung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 479.929,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 800.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -320.071,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 11.998,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 32.324,63 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 20.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.801,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -12.803,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 62.164,11 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -29.839,48 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -42.642,48 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Regenwasserkanalbau, Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 12.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


Anfang 2019 wurde die Drucksache Nr. 2432/2018 Ausbau der Straße In der Rehre zu einem Ausbau der Straße in zwei Bauabschnitten beschlossen. Gleichzeitig wurde dem Baubeginn und der Mittelfreigabe für den ersten Bauabschnitt von Margot-Büttner-Weg bis zum Neubauabschnitt südwestlich der Göttinger Chaussee zugestimmt.

Der zweite Bauabschnitt von Bergfeldstraße bis Margot-Büttner-Weg soll zeitlich möglichst im Anschluss an den ersten Bauabschnitt gebaut werden. Es handelt sich um die in der
DS 2432/2018 angekündigte Kostenerhöhung aufgrund der Baupreisentwicklung.

Der Straßenzug Bergfeldstraße-In der Rehre-Göttinger Chaussee verbindet die Hamelner Chaussee (B217) mit der Frankfurter Allee (B3).

Im Zuge des Baus der Ortsumgehung Hemmingen (B3) wurde bereits ein Teilstück der Straße durch das Land Niedersachsen verlegt und mit neuem Querschnitt erneuert. Der Lückenschluss bis zur Bergfeldstraße soll nun mit der vorgeschlagenen Maßnahme erfolgen.

Mit den Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt wurde im August 2019 begonnen. Der Abschluss der Arbeiten ist für Juli 2020 vorgesehen.

Die Planung entspricht der mit der Drucksache 0123/2018 in Verbindung mit der Ergänzungsdrucksache 0123/2018E1 beschlossenen Planung.

Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ist geplant, den zweiten Bauabschnitt zwischen Bergfeldstraße und Margot-Büttner-Weg auszubauen. Die Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 800.000€. Für den Ausbau der Straße In der Rehre sind Mittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) beantragt und in Aussicht gestellt worden.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
1. UVP

Durch den Umbau der Straße In der Rehre wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus bzw. werden durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.
2. Bauzeit / Bauablauf

Mit dem Bau des zweiten Bauabschnittes soll im Anschluss an den ersten Bauabschnitt begonnen werden. Geplante Fertigstellung ist im Frühjahr 2021.

Der Ausbau erfolgt wie der erste Bauabschnitt abschnittweise unter Vollsperrung, um hier möglichst wirtschaftlich zu bauen. Der Verkehr wird über benachbarte Straßenzüge umgeleitet.
Der Ausbau erfolgt unter möglichst weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs.
66.22 
Hannover / 11.11.2019