Drucksache Nr. 2384/2020 E1:
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 01.03.2021

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Ergänzung
2384/2020 E1
10
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 01.03.2021

Antrag,

1) die Veränderungen des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes 2021/2022 zu beschließen, die durch die politischen Änderungsanträge (Anlage 1) und durch verwaltungsseitige Änderungen entstanden sind und insgesamt im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 2) und den Finanzhaushalt (Anlage 3) aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geänderten Verpflichtungs­ermächtigungen (Anlage 4) und der nachgereichte Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (Anlage 5).

2) zu beschließen, dass für den geplanten neuen Fachbereich, der sich aus einer neuen Strukturierung der Fachbereiche 50 und 61 ergibt, unterjährig ein neuer Teilhaushalt eingerichtet wird, für den die geltenden Budgetierungsregelungen und die allgemeinen Regelungen zu Deckungsfähigkeiten im Haushalt der LHH Anwendung finden.
3) die nachgereichten Wirtschaftspläne der hanova GEWERBE GmbH (Anlage 6), der hanova Wohnen GmbH (Anlage 7), der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (Anlage 8), der Hafen Hannover GmbH(Anlage 9) und der hannoverimpuls GmbH (Anlage 10) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


Die 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 berücksichtigt alle haushaltswirksamen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 01.03.2021 und die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2021/2022 am 19.11.2020.

Haushaltsneutrale Veränderungen z.B. die Verteilung von Pensionsrückstellungen, Versorgungsbezügen und Beihilfen sowie die Umlagen der internen Leistungsbeziehungen (insbesondere der Nutzungsentgelte) und fachbereichsinternen Dienstleistungen werden erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts umgesetzt. Auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst wird daher verzichtet.

Anlage 1 – Veränderungen durch Fachausschussbeschlüsse
Um die politischen Beschlüsse besser nachvollziehen zu können, legt die Verwaltung mit Anlage 1 sowohl für den Ergebnishaushalt wie auch für den Finanzhaushalt eine Übersicht aller beschlossenen Änderungsanträge je Produkt bzw. je Investitionsmaßnahme vor. Diese sind dann auch in die folgenden Anlagen 2 und 3 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in die Anlage 4 zu den Verpflichtungsermächtigungen eingearbeitet worden.

Anlage 2 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die Verwaltungsänderungen. Die wesentlichen Veränderungen sind:

Haushaltsneutrale Veränderungen in 2021 und 2022

Bei zahlreichen geänderten Veranschlagungen handelt es sich um insgesamt haushaltsneutrale Veränderungen. Dies sind z. B.

- im TH 18 Verschiebungen von zuerst zentral geplanten Mittel für Personalfördermaßnahmen (150 T€) und Digitalisierung (575 T€) innerhalb des TH 18 sowie auf die TH 20 und 51,

- im TH 37 für den wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Betrieb des Impfzentrums 60 Mio. € Aufwendungen in 2021, weitere 20 Mio. € in 2022, die durch entsprechende Erträge in 2021 und 2022 infolge einer vollständigen Kostenerstattung durch das Land ausgeglichen werden. Dieser Betrag wird derzeit aktualisiert, er wird daher im Rahmen des 2. Veränderungsdienstes für den Verwaltungsausschuss ggfls. reduziert.

- im TH 50 für Mehrbedarfe im Integrationsmanagement von 779 T€ in 2021, die durch Reduzierung eines zu hohen Ansatzes im TH 67 gedeckt sind,

- infolge einer Umorganisation innerhalb der städtischen Verwaltung sind zukünftig sämtliche Fahrer der Dezernent*innen dem Dezernat I zugeordnet. Die hieraus resultierenden höheren Aufwendungen in Höhe von 438 T€ im TH 18 werden kompensiert durch entsprechend reduzierte Aufwendungen in den TH 15, 18, 43, 50 und 66,

- im TH 57 erfolgte eine haushaltsneutrale Umschichtung von Aufwendungen und Erträgen aufgrund der Einrichtung von drei neuen Produkten zum 01.01.2021, als Ersatz für die bestehenden Produkte. Der Produktwechsel wurde aufgrund einer vom Landesamt für Statistik verpflichtend vorgeschriebenen Untergliederung bei Produktgruppe 315 erforderlich.

- im TH 67 durch die Abgabe der Organisation des autofreien Sonntags an den TH 52 (290 T€).

Coronabedingte Anpassungen in 2021

Aufgrund der weiteren Schließung der Kitas zu Beginn des Jahres 2021 wurden im TH 51 für den Zeitraum 1.01. - 14.02.21 die Erträge aus den Kitabeiträgen um 420 T€ reduziert, die Aufwendungen für die Erstattungen an die Betreiber der Einrichtungen um 2.580 T€ erhöht. Dieser Betrag wird im Rahmen des 2. Veränderungsdienstes für den Verwaltungsausschuss aufgrund der längeren Schließzeit angepasst.

Infolge der Fortsetzung des Stabilitätspakets 2.0 wurden die Erträge in den TH 23, 40 und 52 um insgesamt 590 T€ abgesenkt.

Das städtische Jobticket erfuhr coronabedingt zahlreiche Kündigungen. Hinzu kamen strukturelle Änderungen im Firmen-Abo, so dass die Erträge aus dem Jobticket in 2021 um rd. 212 T€, in 2022 um rd. 186 T€ reduziert, die entsprechenden Aufwendungen in 2021 um 891 T€, in 2022 um rd. 866 T€ verringert wurden.

Aufwandserhöhungen für 2021 und 2022

Erhöhung der Personalaufwendungen um insgesamt jeweils rd. 2 Mio. € in 2021 und 2022. Darin enthalten sind u. a. Mehraufwendungen

- in den TH 32 und 66 zur Umsetzung einer Einrichtung von Anwohnerparkplätzen insgesamt rd.374 T€ ab 2021 (Drucksache in Vorbereitung),

- im TH 40 zur Umsetzung der Drucksache 2754/2020, Fortschreibung des Medienentwicklungs­plans, mit 552 T€ für 2021 und 629 T€ für 2022,

- im TH 50 für die Jugendberufsagentur „PACE“ mit 743 T€ für 2021 und 372 T€ für 2022,

- im TH 51 aufgrund der Drucksache 0017/2021, KiTa Hohe Straße, mit 129 T€ für 2021 und 436 T€ für 2022,

- im TH 61 für 2,5 weitere, refinanzierte Stellen für die Umsetzung der Gebührensatzung zur Unterbringung von Personen mit 142 T€ für 2021 und 147 T€ für 2022.

Darüber hinaus wurden weitere Sachaufwendungen erhöht

- im TH 18 um 500 T€ in 2021 für ein mögliches Bürgerbegehren/Bürgerentscheid infolge der beschlossenen Drucksache 0065/2021,

- im TH 20 um jährlich 400 T€ ab 2021 aufgrund eines Kostenanstiegs bei der Abrechnung der öffentlichen Toiletten,

- im TH 40 infolge der beschlossenen Drucksache Nr. 2754/2020 zur Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans mit 245 T€ für 2021 und 644 T€ für 2022,

- im TH 40 für die Umsetzung des Mittagessenkonzeptes mit 370 T€ für 2021 und 1.070 T€ für 2022,

- im TH 41 für Zuwendungen mit insgesamt 134 T€ für 2021 und 185 T€ für 2022.

Aufwandsminderungen für 2021 und 2022

Absenkungen im TH 99 um jeweils 450 T€ für Zinsaufwendungen bei Liquiditätskrediten auf Grund fehlerhafter Erfassung.


Veränderungen der Erträge 2021 und 2022:

Im TH 50, Produkt 11132 Städt. Beschäftigungsmaßnahmen mussten die Erträge in 2021 und 2022 an die tatsächlichen Ertragserwartungen angepasst werden. In 2021 erfolgte eine Erhöhung um 44 T€ und in 2022 eine Reduzierung um 460 T€.



Infolge der Drucksache Nr. 0074/2021 zur Erhöhung des Essengeldes bei Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 01.08.2022 wurden im TH 51 die veranschlagten Erträge in 2021 um 450 T€, in 2022 um 900 T€ reduziert und abrechnungsbedingt Aufwendungen um 350 T€ in 2022 abgesenkt.

Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Fachausschüsse bis einschließlich 01.03.2021.
Die Anträge wurden grundsätzlich nach ihrer Zielsetzung erfasst. Das führte bei der Erfassung in Einzelfällen zu abweichenden Aufwandsarten oder Produkten, gelegentlich sogar zu anderen Teilhaushalten oder veränderten Zuordnungen zum Ergebnis- oder Finanzhaushalt, als im politischen Antrag dargestellt.
So wurde z. B. der im AAWL beschlossene Antrag auf Etatisierung von 150T€ im Jahr 2022 für die Sanierung des Kiosks und der Toilettenanlage am Moltkeplatz und Umgestaltung in einen Gastronomiebetrieb nicht wie beantragt im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung erfasst sondern als investive Maßnahme im Teilfinanzhaushalt 23.

Ergebnis insgesamt:

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2021 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 64,5 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 58,4 Mio. €. Dies führt zu einer negativen Veränderung in Höhe von 6,1 Mio. €.


In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 01.03.2021 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 2,2 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2021 von 208,3 Mio. €

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2022 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 28,1 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 17,7 Mio. €. Dies führt zu einer negativen Veränderung in 2022 in Höhe von 10,4 Mio. €.


In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 01.03.2021 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 3,0 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein Fehlbetrag 2022 von 178,5 Mio. €.




Anlage 3 - Finanzhaushalt 2021/2022 / Investitionsprogramm 2020 – 2025

Verwaltungsseitig wurden nur wenige Ansatzveränderungen vorgenommen.


So wurden insbesondere
- im TFH 19 für die Erneuerung der Ostaufzüge des neuen Rathauses in 2022 1,5 Mio. € aus der Maßnahme 27303300, barrierefreie Erschließung Lister Turm, in die Investitionsmaßnahme 11114800 verschoben,
- im TFH 20 wurden die Erträge für Ausleihungen ab dem Jahr 2022 nacherfasst,
- im TFH 40 wurden die Ansätze bei den Fahrzeugen und den sonstigen Maßnahmen in 2021 um insgesamt 380 T€ reduziert, da das Projekt „Poet“ vorerst nicht durchgeführt wird,
- im TFH 61 wurde die bisherige Ansatzplanung auf der Investitionsmaßnahme 31505002, Einrichtung von Unterkünften, in 2023 in Höhe von 8,25 Mio. € geringfügig reduziert und bedarfsgerecht in die Jahre 2024 (4,675 Mio. €) und 2025 (2,5 Mio. €) verschoben. Gleichermaßen wurden die entsprechenden Erträge dieser Maßnahme nach 2024 (425 T€) und 2025 (250 T€) verschoben,
- im TFH 61 wurden darüber hinaus die Ansätze für den Neubau des Stadtteilzentrums Stöcken in 2023 in den Auszahlungen um 1,32 Mio. € in den Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln um 871 T€ erhöht und
- im TH 66 wurden in den Jahren 2021 – 2023 Zuwendungen des Landes für die Veloroute 08 veranschlagt.

Anlage 4 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 4 werden alle Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt – sowohl die Veränderungen durch die Verwaltung wie auch die Veränderungen durch die Fachausschüsse.

Anlagen 5 bis 10 - Wirtschaftspläne

Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover - Anlage 5

Der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse Hannover 2021/2022 wurde am 02.12.2020 vom Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover beschlossen.

hanova GEWERBE GmbH- Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der hanova GEWERBE GmbH wurde am 27.11.2020 vom Aufsichtsrat der hanova GEWERBE GmbH beschlossen.



hanova WOHNEN GmbH - Anlage 7

Der Wirtschaftsplan 2021 der hanova WOHNEN GmbH wurde am 27.11.2020 vom Aufsichtsrat der hanova WOHNEN GmbH beschlossen.



Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH - Anlage 8

Der Wirtschaftsplan 2021 der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH wurde am 18.12.2020 vom Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH beschlossen.



Hafen Hannover GmbH - Anlage 9

Der Wirtschaftsplan 2021 der Hafen Hannover GmbH wurde am 23.11.2020 vom Aufsichtsrat der Hafen Hannover GmbH beschlossen.

hannoverimpuls GmbH - Anlage 10

Der Wirtschaftsplan 2021 der hannoverimpuls GmbH wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 02.12.2020 festgestellt und eine Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung beschlossen. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der hannoverimpuls GmbH ist seitens der Landeshauptstadt


20.11 
Hannover / 09.03.2021