Anfrage Nr. 2382/2005:
Anfrage der CDU-Fraktion zur nachhaltigen Gebäudesanierung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur nachhaltigen Gebäudesanierung

Anfrage

Jedes Jahr wird im Rahmen des Handlungsprogramms 2001 bis 2005 "Nachhaltige Gebäudesanierung (NG)" ein Jahresprogramm erstellt und eine Objektliste zu sanierender Gebäude zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Auswahl der Objekte gelten bestimmte Kriterien; in erster Linie ist die Dringlichkeit aus baufachlicher Sicht entscheidend (siehe auch DS 2073/2005). Bei gleicher Dringlichkeit gibt es eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Stadtbezirke den ausschlag.

Um die baufachliche Dringlichkeit objektbezogen beurteilen zu können, stellt die Verwaltung einen Gebäudepool sanierungsbedürftiger Liegenschaften (Schulen und Kindertagesstätten) zusammen, die im Rahmen von Zustandsbewertungen analysiert werden. Aus der vergleichenden Betrachtung ergibt sich sodann eine besondere Dringlichkeit bei der Sanierung entsprechender Schulliegenschaften oder Kitas.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Auf welche Art und Weise wird der Sanierungsbedarf eines Objektes ermittelt?

2.) Welche Kriterien werden bei Beurteilung der Dringlichkeit zu Grunde gelegt, und in welcher Abstufung und von welchem Personenkreis werden die Zustandsbewertungen vorgenommen?

3.) Welcher Hilfsmittel bedienst sich die Verwaltung: persönliche Überprüfung in jedem Einzelfall, stichprobenartige Überprüfung, computergestützte Möglichkeit?


Rainer Lensing
(Vorsitzender)