Informationsdrucksache Nr. 2379/2020:
Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 -
Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V.
im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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2379/2020
2
 

Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 -
Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V.
im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“

Im Zuge der Reaktivierung von Dauerleerstand in Kleingartenvereinen plant die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verbundprojekt „Städte wagen Wildnis“ und dem Bezirks-
verband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) die Umstrukturierung eines Teils des KGV Friedenaus e.V. in der Kleingartenanlage „Im Othfelde“ zu einem ökologischen Kleingarten- park. Dort soll im Rahmen eines Modellprojektes in zwei Bauabschnitten ein Verbund kleinerer Pachtgrundstücke, umgeben von großzügigen Frei- und Gemeinschaftsflächen entstehen. Neben ökologischem Gärtnern und sozialem Miteinander stehen dabei Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt im Mittelpunkt. Weiterhin sind verbindende Grün- und Wegestrukturen geplant.

Die Projektfläche südlich des Erlenwegs umfasst ca. 11.000 m² und ist durch erhebliche Missstände wie übergroße Parzellen, verfallende Gebäudekomplexe sowie Waldbäume gekennzeichnet. Hier sollen im ersten Bauabschnitt westlich der Straße „Im Othfelde“ 11 zusätzliche Kleingärten entstehen, die der BZV als Ersatzkleingärten anerkennt. Diese sollen dem Projekt Z-4 Tannenkamp-Mecklenheide aus dem Kleingartenkonzept 2016-2025 (KGK), Teil B, zugeordnet werden, bei dessen Umsetzung nach derzeitigem Planungsstand 45 Dauerkleingärten entfallen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist nicht damit verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 55102.500
Kleingartenkonzept
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 411.269,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -411.269,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -411.269,00 €
Kostenzusammenstellung

Gemäß den Berechnungsgrundlagen aus dem Kleingartenkonzept 2016-2025 (KGK) stehen für die Flächenherrichtung pro Ersatzkleingarten folgende Mittel bereit für
- die Planung und Herrichtung
- die Altlastenuntersuchung im Verdachtsfall sowie
- eine einfache Gefahrenabwehr im Sanierungsfall (vgl. Auszug aus KGK, S. 48f.):



Bei den bereitstehenden Mitteln für die Altlastensanierung handelt es sich um Eventualkosten. In der Gesamtsumme von 411.269 € sind 165.000 € (11 Ersatzkleingärten*15.000 €) für den Bedarfsfall enthalten.

Weiterhin sollen für die Herrichtung der Fläche im Pachtgebiet des KGV Friedenau e.V. folgende Mittel eingesetzt werden:

a) Aus KGK (Teil B): 45.000 € für Restrukturierungsmaßnahmen im KGV Friedenau e.V. (aus B-DS 2431/2018 N1 Kündigung Schulenburger Landstraße 154)


b) Aus KGK (Teil C): 36.269 € für Modernisierungsmaßnahmen im KGV Friedenau e.V.

Die Gesamtmittel werden über Rückstellungen zur Verfügung gestellt, davon 165.000 € aus der Rückstellung für Altlastensanierungen (285100) sowie 246.269 € aus jener für das KGK (289100).
Die vorgesehenen Summen entsprechen den im Kleingartenkonzept 2016-2025 (KGK) veranschlagten Kosten.
Die Abriss- und Rodungskosten sowie die übergeordnete Wegeerschließung werden über das Verbundprojekt „Städte wagen Wildnis“ getragen.

Begründung

Die Info-DS 0523/2019 („Moratorium“) informiert über den Aufschub der Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau für die nächsten fünf Jahre vor dem Hintergrund vorgezogener Entwicklungen von großflächigen Bebauungsgebieten. Gleichwohl sollen die sukzessive Reaktivierung von Dauerleerstand und Nachverdichtung im Bestand als flankierende Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden.

Gemäß den Ergebnissen aus dem KGK weichen sowohl der Stadtbezirk Vahrenwald-List als Ort der geplanten Maßnahme als auch der gesamte Quadrant Nordwest von einer durchschnittlichen Kleingartenversorgung ab und sind damit unterversorgt (vgl. Auszug aus KGK, S. 28):

Durch die geplante Maßnahme wird dieses Defizit im Stadtbezirk reduziert, während gleichzeitig eine Aufwertung durch Beseitigung großflächiger Missstände und eine Neugestaltung des Bereichs unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes erfolgt.

67.30 
Hannover / 21.10.2020