Antrag Nr. 2377/2021:
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die LINKE und Die Partei &Volt zu Drucksache Nr. 2305/2021: Bildung des Verwaltungsausschusses

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die LINKE und Die Partei &Volt zu Drucksache Nr. 2305/2021: Bildung des Verwaltungsausschusses

Antrag

Demokratische Sitzverteilung erhalten

Antrag zu beschließen:


Die Ratsversammlung beschließt die Beibehaltung des Hare-Niemeyer-Verfahrens bei der Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss, §71 NKomVG zur Bestimmung der Ausschusssitzverteilung findet keine Anwendung.

Begründung

Der Beschluss der Großen Koalition auf Landesebene für kommunale Parlamente sich vom Hare-Niemeyer-Verfahren abzuwenden und stattdessen auf das Zählverfahren nach D'Hondt umzustellen ist als undemokratisch abzulehnen, da es nur eine Übervorteilung größerer Parteien darstellt. Die Begründung, dass durch eine angebliche "Zersplitterung der Parteienlandschaft" nur so eine Arbeitsfähigkeit sichergestellt werden kann, weisen wir als faktisch falsch zurück. Eine Mehrheit im Rat ändert sich damit ebenso wenig wie ein schnellerer Ablauf der Sitzungen in den Fachausschüssen. Im Gegenteil ist es vielen Fraktionen so nicht mehr möglich durch ein Handzeichen Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren, weswegen es zu vermuten gilt, dass die Redezeiten in den Ausschüssen verlängert werden, da dass Rederecht die letzten Option für durch die Regelung benachteiligte Fraktionen ist.

Rechtlich steht es dem Gremium frei, ein alternatives Verfahren zu wählen, so lange es gewissen Maßstäben


entspricht. Das bis zur letzten Wahlperiode angewendete Hare-Niemeyer-Verfahren entspricht diesen Maßstäben und hat in der Vergangenheit die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtig. Weiterhin wird dieses Verfahren dem Wähler*innenwillen gerecht, dass deren Wahl auch in den Ausschüssen widergespiegelt wird.