Drucksache Nr. 2376/2004:
Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren und Bürgerhaus Misburg)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 18.11.2004: Stadtbezirksrat Ricklingen: ersetzt durch Neufassung
  • 19.11.2004: Kulturausschuss: siehe Neufassung
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Mitte
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2376/2004
4
 

Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren und Bürgerhaus Misburg)

Antrag,


· den in der Anlage 1 neu gefassten Miet- und Benutzungsbedingungen für die
kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen und

· den in der Anlage 2 vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2005 und

· den in der Anlage 3 vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2007

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Mit den Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen100.000,00 €mehrere Hsh-Stellen im Budget 443011
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt100.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss100.000,00 € 
Ab dem Haushaltsjahr 2007.

Begründung des Antrages


Das Haushaltskonsolidierungsprogramm V (Drucks. Nr. 2669/2003) sieht insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € aus der Vermietung von Räumen in den städtischen Stadtteilkultureinrichtungen vor. Diese sollen teilweise durch weitere Intensivierung der Nutzung, strukturelle Veränderungen und teilweise durch Erhöhung der Mietpreise erreicht werden.

Neben einigen redaktionellen Änderungen, deren Notwendigkeit sich aus den praktischen Erfahrungen der letzten zwei Jahre ergeben hat, werden zum 01.01.2005 die bisher 4 Mietkategorien auf 2 Kategorien reduziert. Die bisherige Gruppe III (Großveranstaltung) entfällt wegen mangelnder praktischer Relevanz und die bisherigen Gruppen I (Anmietungen besonders förderungswürdiger Vereinigungen) und IV (Sonstige Anmietungen) werden zu einer Kategorie zusammengefasst, weil die eindeutige und gerechte Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen immer schwieriger geworden ist. Ab 2005 gibt es damit noch folgende Mietkategorien:




Gruppe I:
Anmietungen zur Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten von Vereinen, Initiativen und der öffentlichen Hand, die gemeinwohlorientiert sind, sowie von Privatpersonen, es sei denn, die Veranstaltungen haben einen überwiegend gewinnorientierten Charakter.

Gruppe II:
Sonstige Anmietungen, insbesondere Anmietungen von gewinnorientierten Veranstaltern.




Mit diesen Änderungen wird wesentlich zur Deregulierung in diesem Segment beigetragen. Die Transparenz erhöht sich, der Bearbeitungsaufwand reduziert sich erheblich.

Für das Jahr 2005 sind Mehreinnahmen im Vergleich zu den Ansätzen im Verwaltungs-
entwurf nicht zu erwarten.

Ab dem 01.01.2007 werden die Preise der Gruppe 1 um 10%, die Preise der Gruppe 2 um 15 % erhöht werden. Eine Anpassung der Einnahmeansätze im Gesamtumfang von 100.000 € wird im Verwaltungsentwurf 2007 vorgesehen. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, bis dahin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Ausstattungsstandard in den Sälen und Gruppenräumen zu verbessern.

Die zurzeit gültigen Miet- und Benutzungsbedingungen sind zu Vergleichszwecken als Anlage 4 beigefügt.
 43.20
Hannover / 09.11.2004