Drucksache Nr. 2374/2014:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Fichteschule

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2374/2014
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Fichteschule

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 3 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Fichteschule zum 01.08.2015 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 51.200,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -51.200,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt 21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 21.300,00 €
Abschreibungen 5.120,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.280,00 €
Transferaufwendungen 210.607,50 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -238.307,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -238.307,50 €


Zu den Kosten:

Die unter Sach- und Dienstleistungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 21.500,00 Euro (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen:

Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 1.250 Euro, einer einmaligen Einrichtungspauschale in Höhe von 20.000 Euro sowie einem Pauschalbetrag für Reinigungseigenbedarf von 250 Euro.

Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 210.607,50 Euro (Produkt 24302) errechnen sich wie folgt:

Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009 und Nr. 2120/2013 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln finanziert werden. Dieser Betrag reduziert sich um die Erhöhung der Ganztagsschul-Ausstattung des Landes Niedersachsen.

Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde dies an dieser 3,5-zügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 256.800 Euro bedeuten. Dieser Betrag reduziert sich um die Erhöhung der Ganztagsschul-Ausstattung des Landes. Nach derzeitigen Erkenntnissen könnten daher ca. 46.192,50 Euro reduziert werden, so dass ein Betrag von ca. 210.607,50 Euro aufgewendet werden müsste.

Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.

Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen. Mit der Fertigstellung von Mensa und Freizeitbereich wird im Herbst 2015 gerechnet.

Für die Ausstattung der Freizeitbereiche und der Mensa werden im Finanzhaushalt 2015 einmalig 51.300,00 Euro eingestellt.

Entsprechende Mittel sind im Verwaltungsentwurf 2015 vorgesehen und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2015 zur Verfügung.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des Schulverwaltungspersonals zu höheren Personalkostenaufwendungen, die ebenfalls noch nicht benannt werden können.

Begründung des Antrags

Die Grundschule Fichteschule hat mit Schreiben vom 07.08.2014 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 3 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 26.05.2014 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 19.05.2014 beteiligt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Fichteschule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12 
Hannover / 28.10.2014