Drucksache Nr. 2371/2012:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im städtischen Familienzentrum Gronostraße

Inhalt der Drucksache:

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2371/2012
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im städtischen Familienzentrum Gronostraße

Antrag,

zu beschließen,

eine Kindergartengruppe (Ganztagsbetreuung) mit 18 Plätzen in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration im städtischen Familienzentrum Gronostraße 9 zum 01.08.2012 umzuwandeln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine Mehrkosten für die Landeshauptstadt Hannover, da die Umsetzung der Maßnahme über die Mittel der Eingliederungshilfe gegenfinanziert wird.

Begründung des Antrages

Das Familienzentrum Gronostraße betreut in zwei Krippengruppen (ganztägig), vier Kindergarten- (ganztägig) und drei Hortgruppen insgesamt 141 Kinder.

Bei einem bereits in einer der Kindergartengruppen betreuten Kind wurde aktuell ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung in der Gruppe weiter betreuen und fördern zu können, soll eine Einzelintegrationsmaßnahme durchgeführt werden. Für die Maßnahme wird der Kindertagesstätte eine heilpädagogische Kraft mit einem anteiligen Stundenkontingent in Höhe vom 10 Stunden zur Verfügung gestellt, so das die notwendigen personellen Rahmenbedingungen zur Betreuung eines Kindes mit Behinderung erfüllt sind.

Die Eingliederung des Kindes wird sowohl von den Eltern, als auch von der Mitarbeiterschaft der Einrichtung gewünscht. Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - wurde bereits erteilt.
51.41 
Hannover / 18.10.2012