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1.) gemäß Anlage 1 die Zügigkeiten und Außenstellen aller weiterführenden Schulen zu beschließen mit Festlegungen zu einzelnen Standorten:
a) Standorte SZ Misburg / OS Anderten
Die Hauptschule Pestalozzischule II zieht komplett aus dem SZ Misburg in die Räume der ehemaligen OS Anderten um. Die für die Unterbringung der Hauptschule erforderlichen Änderungen bei Ausstattung und Raumaufteilung im Schulgebäude in Anderten werden rechtzeitig zum Beginn des kommenden Schuljahres sichergestellt. Die Einhaltung des Stammklassenprinzips sowie die richtliniengemäße Ausstattung werden gewährleistet.
Die Realschule Misburg sowie das Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg erhalten für die Unterbringung ihrer 5. und 6. Klassen die erforderlichen Räume im SZ Misburg. Die Verteilung der Räume im SZ Misburg wird einvernehmlich unter den im SZ Mis-
burg verbleibenden Schulen (GS Pestalozzischule I, GS Kardinal-Galen-Schule, RS Misburg und Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg) geregelt.
b) Standorte SZ Bothfeld / OS Gartenheimstraße / OS Sahlkamp
Die Hauptschule Ada-Lessing-Schule verbleibt komplett in ihrem Stammgebäude im SZ Bothfeld. Die Realschule Lotte-Kestner-Schule verbleibt ebenfalls in ihrem Stammhaus im SZ Bothfeld und erhält eine Außenstelle in der jetzigen OS Garten-
heimstraße. Das Gymnasium Leibnizschule erhält 4 Klassenräume in der OS Garten-
heimstraße als Außenstelle.
Das Gymnasium Herschelschule erhält die komplette OS Sahlkamp als Außenstelle.
Die Schulverwaltung regelt im Einvernehmen mit den betroffenen Schulen die Raum-
aufteilung sowie -ausstattung.
c) Standorte SZ Ahlem / OS Ahlem
Die Hauptschule Ahlem verbleibt einschließlich der neuzubildenden 5. und 6. Klassen im SZ Ahlem.
Die Realschule Ahlem verbleibt teilweise im SZ Ahlem und erhält eine große Außen-
stelle in der OS Ahlem.
d) Standorte SZ Badenstedt / GY Helene-Lange-Schule
Dem Gymnasium Helen-Lange-Schule werden Räumlichkeiten im SZ Badenstedt zur Verfügung gestellt. Der Betrieb einer zweizügigen Außenstelle soll gewährleistet sein, dafür sind sämtliche Raumreserven in die Planung einzubeziehen.
2.) die Umzüge der Johannes-Kepler-Realschule in das Gebäude Martensplatz 20 (bisher OS Martensplatz) und der HS Ricklingen in die Nordfeldstraße 2 (bisher Johannes-Kepler-Realschule)
zu beschließen
und
3.) die Verwaltung zu beauftragen, eine der Schulanlagen "Rehmer Feld" oder "Groß-
Buchholzer Kirchweg" aufzugeben und das entsprechende Grundstück zu verwer-
ten. Die Verwaltung erstellt dazu zeitnah eine Beschlussdrucksache, in der die zu erwartenden Auswirkungen der beiden Varianten dargelegt werden
-auch mit der Variante ohne Aufgabe der Schulsporthallen. Dabei ist neben den finan-
ziellen Aspekten (einschließlich der bisherigen Investitionen für bauliche Sanie-
rungsmaßnahmen) auch aufzuführen, zu welchen Auswirkungen die Aufgabe der jeweiligen Schulanlage führen würde.
Eine Kostentabelle ist nur für Verwaltungsdrucksachen und Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen der Ratsfraktionen vorgeschrieben. Daher enthält diese Drucksache keine Kostentabelle.