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Änderungsantrag des Schulausschusses zur Drucksache Nr. 1759/2003
Schulstrukturreform/Außenstellen und Zügigkeiten bei den weiterführenden Schulen
Antrag des Schulausschusses,
1.) gemäß Anlage 1 die Zügigkeiten und Außenstellen aller weiterführenden Schulen zu beschließen mit Festlegungen zu einzelnen Standorten:
a) Standorte SZ Misburg / OS Anderten
Die Hauptschule Pestalozzischule II zieht komplett aus dem SZ Misburg in die Räume der ehemaligen OS Anderten um. Die für die Unterbringung der Hauptschule erforderlichen Änderungen bei Ausstattung und Raumaufteilung im Schulgebäude in Anderten werden rechtzeitig zum Beginn des kommenden Schuljahres sichergestellt. Die Einhaltung des Stammklassenprinzips sowie die richtliniengemäße Ausstattung werden gewährleistet.
Die Realschule Misburg sowie das Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg erhalten für die Unterbringung ihrer 5. und 6. Klassen die erforderlichen Räume im SZ Misburg. Die Verteilung der Räume im SZ Misburg wird einvernehmlich unter den im SZ Mis-
burg verbleibenden Schulen (GS Pestalozzischule I, GS Kardinal-Galen-Schule, RS Misburg und Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg) geregelt.
b) Standorte SZ Bothfeld / OS Gartenheimstraße / OS Sahlkamp
Die Hauptschule Ada-Lessing-Schule verbleibt komplett in ihrem Stammgebäude im SZ Bothfeld. Die Realschule Lotte-Kestner-Schule verbleibt ebenfalls in ihrem Stammhaus im SZ Bothfeld und erhält eine Außenstelle in der jetzigen OS Garten-
heimstraße. Das Gymnasium Leibnizschule erhält 4 Klassenräume in der OS Garten-
heimstraße als Außenstelle.
Das Gymnasium Herschelschule erhält die komplette OS Sahlkamp als Außenstelle.
Die Schulverwaltung regelt im Einvernehmen mit den betroffenen Schulen die Raum-
aufteilung sowie -ausstattung.
c) Standorte SZ Ahlem / OS Ahlem
Die Hauptschule Ahlem verbleibt einschließlich der neuzubildenden 5. und 6. Klassen im SZ Ahlem.
Die Realschule Ahlem verbleibt teilweise im SZ Ahlem und erhält eine große Außen-
stelle in der OS Ahlem.
d) Standorte SZ Badenstedt / GY Helene-Lange-Schule
Dem Gymnasium Helen-Lange-Schule werden Räumlichkeiten im SZ Badenstedt zur Verfügung gestellt. Der Betrieb einer zweizügigen Außenstelle soll gewährleistet sein, dafür sind sämtliche Raumreserven in die Planung einzubeziehen.
2.) die Umzüge der Johannes-Kepler-Realschule in das Gebäude Martensplatz 20 (bisher OS Martensplatz) und der HS Ricklingen in die Nordfeldstraße 2 (bisher Johannes-Kepler-Realschule)
zu beschließen
und
3.) die Verwaltung zu beauftragen, eine der Schulanlagen "Rehmer Feld" oder "Groß-
Buchholzer Kirchweg" aufzugeben und das entsprechende Grundstück zu verwer-
ten. Die Verwaltung erstellt dazu zeitnah eine Beschlussdrucksache, in der die zu erwartenden Auswirkungen der beiden Varianten dargelegt werden. Dabei ist neben den finanziellen Aspekten (einschließlich der bisherigen Investitionen für bauliche Sanierungsmaßnahmen) auch aufzuführen, zu welchen Auswirkungen die Aufgabe der jeweiligen Schulanlage führen würde.
Begründung des Antrages
In der Sitzung am 29.10.2003 hat der Schulausschuss die Drucksache (1759/2003) "Schul-
strukturreform / Zügigkeiten und Außenstellen" beraten und dazu aus vorliegenden Ände-
rungsantragen aus den Drucksachen 2316/2003 (CDU-Fraktion), 2318/2003 (CDU-Frak-
tion), 2319/2003 (Fraktionen SPD u. Bündnis 90/Die Grünen), 2341/2003 (Elternvertreter Holst) und 2342/2003 (Elternvertreter Holst) 11 Beschlüsse gefasst, die die Drucksache 1759/2003 in einzelnen Punkten verändern. Da die dem Schulausschuss vorliegenden und beschlossenen Änderungsanträge identische Ziele haben, die Einzelheiten jedoch unter-
schiedlich detailliert dargestellt sind, sind sie bei den Standorten in dieser Vorlage zusam-
mengefasst worden.
Die Drucksache Nr. 1759/2003 wird insoweit gegenstandslos und hiermit zurückgezogen.
Die Abstimmung über die hiermit vorgelegte Drucksache ersetzt damit eine Abstimmung über die Drucksachen 2316/2003, 2318/2003, 2319/2003 und 2342/2003 (Anlagen 2 bis 5).
42.5
Hannover / 30.10.2003
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
| Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
|---|
| Einnahmen | Einnahmen |
|---|
| Finanzierungsanteile von Dritten | €0.00 | | Betriebseinnahmen | €0.00 | |
| sonstige Einnahmen | €0.00 | | Finanzeinnahmen von Dritten | €0.00 | |
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
| Ausgaben | Ausgaben |
|---|
| Erwerbsaufwand | €0.00 | | Personalausgaben | €0.00 | |
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | €0.00 | | Sachausgaben | €0.00 | |
| Einrichtungsaufwand | €0.00 | | Zuwendungen | €0.00 | |
| Investitionszuschuss an Dritte | €0.00 | | Kalkulatorische Kosten | €0.00 | |
| Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €0.00 | |
| Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | €0.00 | |
Eine Kostentabelle ist nur für Verwaltungsdrucksachen und Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen der Ratsfraktionen vorgeschrieben. Daher enthält diese Drucksache keine Kostentabelle.
42.5
Hannover / Nov 3, 2003