Drucksache Nr. 2366/2014:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Abtretung und Veräußerung des Geschäftsanteils der target GmbH an den Spar- und Bauverein eG

Inhalt der Drucksache:

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2366/2014
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Abtretung und Veräußerung des Geschäftsanteils der target GmbH an den Spar- und Bauverein eG

Antrag,

Den/die Stimmführer/in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen
1. der Abtretung und Veräußerung des Geschäftsanteils der target GmbH an den Spar- und Bauverein eG, Arndtstraße 5, 30167 Hannover und
2. der damit verbundenen Neufassung des § 3 Abs. (2) h) und des § 4 Abs. (2) h) des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt ist mit einem Anteil von 25,4 % Mitgesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der Kommunen bei lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover im Sinne einer möglichst abge- stimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Darüber hinaus steht die Gesellschaft bundesweit als Modell für eine Public-Privat-Partnership, die ökologische und ökonomische Zielsetzungen erfolgreich umsetzt.


zu 1. Abtretung des Geschäftsanteils
Die Gesellschafterin target GmbH mit einer Stammeinlage von 600 € hat ihren Austritt aus der Klimaschutzagentur zum 31.12.2014 erklärt. Die Stammeinlage soll durch den Spar- und Bauverein eG, Arndtstraße 5, 30167 Hannover mit Wirkung zum 01.01.2015 übernommen werden.
Mit Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Spar- und Bauverein e.G. zur Zahlung einer jährlichen Nebenleistung in Höhe von 5.000 €.
Die Abtretung eines Geschäftsanteils oder eines Teiles desselben bedarf gemäß § 5 und § 6 des Gesellschaftsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung aller übrigen Gesellschafter. Der Beschluss erklärt die Zustimmung der Landeshauptstadt Hannover zu der Abtretung und Veräußerung des Geschäftsanteils.

zu 2. Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Bedingt durch den o.g. Gesellschafterwechsel ist eine Änderung des § 3 – Stammkapital und Stammeinlagen in Abs. (2) h) und des § 4 – Nebenleistungspflichten der Gesellschafter in Abs. (2) h) des Gesellschaftsvertrages notwendig.

Eine gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.
20.20 
Hannover / 27.10.2014