Drucksache Nr. 2365/2004:
Platzbenennung im Stadtteil Stöcken
Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2365/2004
2
 

Platzbenennung im Stadtteil Stöcken
Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken

Antrag,


der Anregung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken, den Platzbereich nördlich der Eichsfelder Straße zwischen der Hogrefestraße und der Moosbergstraße in
Stöckener Markt zu benennen, wird gefolgt.

(Kartenausschnitt s. Anlage 1)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechts. Als Kennzeichnung einer Sache eröffnet der Straßenname keine persönlichkeitsrechtliche Betrachtung. Die Landeshauptstadt Hannover ist insbesondere durch den Ratsbeschluss vom 09.12.1999, DsNr. 2810/99 -"Bei Straßenneubenennungen und bei notwendigen Umbenennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden"- bestrebt, vorrangig Frauennamen bei Benennungen umzusetzen. Insoweit erfolgt bei jeder Benennung nach zu ehrenden Persönlichkeiten eine Einzelfallprüfung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten€0.00Betriebseinnahmen€0.00
sonstige Einnahmen€0.00Finanzeinnahmen von Dritten€0.00
Einnahmen insgesamt€0.00 Einnahmen insgesamt€0.00 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand€0.00Personalausgaben€2,175.00
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung€0.00Sachausgaben€625.00
Einrichtungsaufwand€0.00Zuwendungen€0.00
Investitionszuschuss an Dritte€0.00Kalkulatorische Kosten€0.00
Ausgaben insgesamt€0.00 Ausgaben insgesamt€2,800.00 
Finanzierungssaldo€0.00 Überschuss / Zuschuss(€2,800.00) 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages:


Der Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2004 einstimmig für die Benennung des o.g. Bereiches in "Stöckener Markt" ausgesprochen
(s. Anlage 2).

Die Bezeichnung "Stöckener Markt" ist als örtliche Bezeichnung in dem Stadtteil bekannt. Zudem findet auf dem zur Benennung anstehenden Platzbereich regelmäßig der Wochenmarkt statt.

Es existiert der Wunsch des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken, die Stadtbahnhaltestelle -Weizenfeldstraße- in "Stöckener Markt" umzubenennen, um eine bessere Orientierung gewährleisten zu können. Die ÜSTRA kommt dem Wunsch zur Umbenennung grundsätzlich nur nach, wenn im Stadtbahnbereich der Haltestelle diese geographische Bezeichnung Verwendung findet und auch durch Ortsunkundige in einem Stadtplan zu finden ist. Mit der Benennung des Platzbereiches in "Stöckener Markt" würde auch die Aufnahme der Bezeichnung in der Stadtkarte erfolgen.





Mit dieser Beschlussdrucksache wird lediglich die Platzbenennung vorgenommen, insbesondere aber keine vorgreifende Entscheidung zur Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle getroffen.
62 .14 (alt), 61.21 (neu)
Hannover / Oct 8, 2004