Drucksache Nr. 2364/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 13.11.2014: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 20.11.2014: Ratsversammlung: Gegen 3 Stimmen beschlossen

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2364/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 211. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0171 / 2013 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 1110 / 2014 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 20.12.2007 im Rahmen der "Schulstrukturreform Phase II - Standortplanung der weiterführenden Schulen" beschlossen, die Hauptschule Ahlem und die Realschule Ahlem im Schulzentrum Ahlem am Standort Tegtmeyerallee als Haupt- und Realschule zusammenzuführen (Drucksache Nr. 2138/2007 i.V.m. Drucksache Nr. 2988/2007). Bestandteil dieses Beschlusses ist, den dadurch frei werdenden Schulstandort einer anderweitigen Nutzung zuzuführen oder zu verwerten. Angesichts der städtebaulichen Lage kommt hierfür eine Wohnungsbauentwicklung in Betracht.

Die angestrebte Nachnutzung des Schulgeländes entspricht dem Wohnkonzept 2025.

Die Verlegung der Haupt- und Realschule an den Standort Tegtmeyerallee und die anschließende Schließung des Schulstandortes Schulzentrum Ahlem ist zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erfolgt. Wegen des in den letzten Jahren bereits zu verzeichnenden sowie darüberhinaus prognostizierten starken Bevölkerungszuwachses besteht ein hoher Bedarf an Gymnasiumsplätzen. Deshalb wurde die temporäre Reaktivierung des Schulstandortes bis zur Inbetriebnahme eines neuen Schulbaus im Westen Hannovers erwogen. Diese Überlegungen wurden zwischenzeitlich wiederum überlagert von der Notwendigkeit, aufgrund des starken Flüchtlingszustroms aus Krisenländern übergangsweise dringend benötigte weitere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet, so auch in dem ehemaligen Schulgebäude des Schulzentrums Ahlem, zu nutzen. Ungeachtet dessen soll es aber mittelfristig bei der vorgesehenen Nachnutzung bleiben und das Schulgebäude abgebrochen werden. Die Turnhalle soll erhalten bleiben und weiterhin dem Schul- und dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Fortgesetzt wird auch die Sportnutzung südöstlich der Turnhalle auf einem neu herzurichtenden Sportplatz auf der Fläche ehemaliger Tennisplätze.

Der Flächennutzungsplan soll für das Plangebiet im Wesentlichen von "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" in "Wohnbaufläche" geändert werden. Daneben wird ein unter die Kriterien des Landeswaldgesetzes fallendes Pioniergehölz westlich der Entwicklungsfläche als "Waldfläche" dargestellt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 17.07.2014 beschlossene Entwurf der 211. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 31.07.2014 bis 15.09.2014 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen, über die zu entscheiden ist, liegen nicht vor. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 18.07.2014 über die öffentliche Auslegung informiert. Auch von ihnen wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, über die zu entscheiden ist.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 211. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 211. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
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Hannover / 27.10.2014