Drucksache Nr. 2362/2022:
Personalkostenförderung DGB-Jugend Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2362/2022
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Personalkostenförderung DGB-Jugend Hannover

Antrag,

zu beschließen, der DGB-Jugend in Hannover
1. eine Personalkostenförderung nach Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu gewähren
2. und im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung / Einzelfallentscheidung der Abweichung von der bestehenden Richtlinie in Bezug auf die geforderte Qualifikation (Sozialarbeiter*in) für die Dauer des laufenden Arbeitsvertrages zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Jugendverbandsarbeit richten sich gleichermaßen an alle Geschlechter, daher profitieren von der Entscheidung Jugendliche des DGB gleich welchen Geschlechts.

Kostentabelle

Es entstehen keine Auswirkungen auf den bestehenden Haushalt bzw. die kommende Haushaltsplanung. Die Kosten für die hauptberuflichen Mitarbeitenden der Jugendverbände sind im Haushaltsplan im Produkt 36201 bereits veranschlagt.

Begründung des Antrages

Der neue Bildungsreferent der DGB Jugend verfügt nicht über die in der Richtlinie geforderte Qualifikation (staatl. anerk. Sozialarbeiter*in). Die aktuell beschäftigte Person verfügt über den Abschluss „Politikwissenschaften“ und ist nach der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nicht förderbar.

Seitens des DGBs und der DGB Jugend wurde dargelegt, dass den handelnden Personen zum Zeitpunkt der Einstellung nicht bekannt war, dass nach Richtlinie eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist. Seitens der Fachverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass im Falle von Neubesetzungen von geförderten Stellen immer empfohlen wird, den direkten Kontakt zur Fachverwaltung zu nutzen, um mögliche Problemstellungen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Die handelnden Entscheider*innen des DGB / der DGB Jugend standen vor der Herausforderung, die Position der*des „Bildungsreferent*in“ aufgrund einer beruflichen Veränderung des Vorgängers neu besetzen zu müssen. Die Entscheidung für die aktuell beschäftigte Person fiel aufgrund ihrer Erfahrungen in der gewerkschaftlichen Arbeit und Strukturen und die sofortige Anschlussfähigkeit an den Jugendverband DGB Jugend.

Für den Jugendverband sowie die beschäftigte Person ist die weitere Beschäftigung und Gewährung der Zuwendung von hoher Bedeutung. Seitens der Verwaltung besteht das Interesse, individuelle soziale Härten zu vermeiden und die Arbeit des Jugendverbandes nicht durch einen Wegfall der Förderung zu gefährden.

Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für die Dauer des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.

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Hannover / 06.09.2022