Drucksache Nr. 2360/2018:
Widmung der Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2360/2018
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Widmung der Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen rückwirkend zum 01.03.1970 als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßen waren Gegenstand einer Drucksache, die zum 01.03.1970 wirksam werden sollte, durch einen Formfehler aber nicht rechtskräftig geworden ist.

Die Widmung wird entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend zum 01.03.1970 in Kraft gesetzt.

Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.

Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 16.10.2018