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Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum -Wirtschaftsjahr 2002-
Antrag,
1. den Jahresabschluss und den Lagebericht, die als Anlage beigefügt sind, gem.
§ 30 EigBetrVO festzustellen,
2. die Entlastung der Werkleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,
3. den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von € -2.824.071,98
auf neue Rechnung vorzutragen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Hannover erteilte dem Jahresabschluss 2002, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht, am 09.10.2003 den uneingeschränkten Feststellungsvermerk. Der Feststellungsvermerk ist in der Anlage V der Beschlussdrucksache beigefügt.
I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die betrieblichen Erträge sind im Wirtschaftsjahr 2002 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.251 T€ (10,8%) gestiegen.
Aufgrund der höheren Nachfragen im Veranstaltungsbereich belegt diese Entwicklung den positiven Aufwärtstrend.
Die betrieblichen Aufwendungen konnten insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um -673 T€
(-3,5%) reduziert werden. Die im Wirtschaftsjahr erzielten laufenden Kostenreduktionen
– beispielsweise im Personalaufwand -373 (-4,3%) – konnten jedoch die im Wesentlichen direkt mit der Umsatzsteigerung im Zusammenhang stehende proportionale Kostensteigerung nicht vollständig kompensieren.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 576 T€ ( 7,3%) auf
-7.292 T€.
Das Jahresergebnis ging im Zuge der deutlich niedrigeren DMAG-Beteiligungserträge auf
-2.824 T€ zurück.
II. Anlagen
- Bilanz zum 31. Dezember 2002 (Anlage I)
- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2002 (Anlage II)
- Anhang und Anlagennachweis zum Jahresabschluss 2002 (Anlage III)
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 (Anlage IV)
- Feststellungsvermerk zum Jahresabschluss 2002 (Anlage V)
83 / Dezernat V
Hannover / 03.11.2003