Drucksache Nr. 2359/2009:
Sanierungsmaßnahme Altablagerung Kleingartenverein Lister Damm e. V.

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2359/2009
4
 

Sanierungsmaßnahme Altablagerung Kleingartenverein Lister Damm e. V.

Antrag,

1. die Teilsanierung des Parkplatzes und fünf angrenzender Kleingärten gemäß Variante 2

zu beschließen
2. der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 680.000,- € bei der HMK
8890.004 für diese Maßnahme zuzustimmen. Die Ausgabe besteht im
Wesentlichen aus drei Positionen, und zwar 140.000,- € für Baumaßnahmen,
400.000,- € für Transport und Entsorgung sowie 140.000,- € für die
fachgutachterliche Begleitung, Analytik und Ausführungsplanung.
3. Deckung ist durch Minderausgaben bei der HMK 1200.960 und der HMK 8890.002
gewährleistet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange müssen nicht berücksichtigt werden, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch radioaktive Strahlung nicht geschlechtsspezifisch ist.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung680.000,00 €8890.004 Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten54.400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt680.000,00 € Ausgaben insgesamt54.400,00 € 
Finanzierungssaldo-680.000,00 € Überschuss / Zuschuss-54.400,00 € 
Finanzierung:

Die Finanzierung der Sanierung des Lister Damms erfolgt aus der Finanzstelle 8890.004 und soll aus folgenden Einsparvorschlägen gedeckt werden:
- 116.000,- € bei der Finanzstelle 1200.960 Umweltschutz, Programm 2001
- 564.000,- € bei der Finanzstelle 8890.002 Sonstiges Grundvermögen, Allgemeiner Grunderwerb.

Begründung des Antrages und Darstellung der Maßnahme

1. Ausgangslage

Im Sommer 2008 wurden im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der chemischen Firma Eugen de Haën in der List erhöhte Strahlenbelastungen sowie Kontaminationen des Bodens durch konventionelle und radiologische Schadstoffe als Hinterlassenschaften dieser gewerblichen Nutzung festgestellt. Ein Teil der Produktionsrückstände wurde auf eine Altablagerung am Lister Damm verbracht, derzeit als Parkplatz und zum Teil als Kleingärten der Kleingartenanlage Lister Damm e.V. genutzt.
Von der Region Hannover als zuständiger Behörde wurden nach § 9 Abs. 2 Satz 1 des BBodSchG orientierende Untersuchungen des Parkplatzes, der angrenzenden Kleingärten, der Gartenbrunnen und einmalig auch des Grundwassers sowie Detailuntersuchungen nach § 2 BBodSchV im Bereich des Parkplatzes und einzelner Kleingärten durchgeführt.


Es wurde sowohl für den Parkplatz als auch für einzelne Kleingärten nach bodenschutz- bzw. strahlenschutzrechtlichen Methoden und Maßstäben eine schädliche Bodenveränderung festgestellt (Anlage 1). Im Ergebnis der Untersuchungen wurde bis auf weiteres ein Teilbereich der Parkplatzfläche aufgrund der hohen Direktstrahlung abgesperrt. Maßnahmenbedarf besteht aber auch noch für weitere Teilflächen des Parkplatzes und die angrenzenden Wege, auf denen der Prüf- bzw. Maßnahmenwert überschritten ist (s. a. Anlage 3). Von den fünf betroffenen angrenzenden Kleingärten (GG1 und GG29-32) wurden zur akuten Gefahrenabwehr die beiden am stärksten betroffenen Kleingärten bereits aus der Nutzung genommen. Maßnahmenbedarf besteht aber auch für die drei weiteren Parzellen. Es sind dort auch chemische Parameter relevant.
Die Region Hannover hat die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümerin der Flächen u.a. mit dem Schreiben vom 26.10.2009 (Anlage 2) aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen zu ermöglichen bzw. eine Gefahr abzuwenden.
Insbesondere aufgrund der radiologischen Untersuchungsergebnisse gibt es aus dem Kleingartenverein einen öffentlichen Druck, der geeignete Maßnahmen zur uneingeschränkten Nutzung zumindest des Parkplatzes noch in der nächsten Winterpause erforderlich macht.
Aus diesem Grund hat die LH Hannover als Eigentümerin der Flächen die FUGRO-HGN GmbH, Braunschweig, am 28.08.2009 mit der Durchführung einer Sanierungsuntersuchung beauftragt.
Um die Anforderungen der Region zu erfüllen ist es erforderlich, die jährliche zusätzliche Strahlungsexposition von 1 mSv/a (milli Sievert pro Jahr) für alle Nutzer oder Betroffene deutlich zu unterschreiten. Das kann durch ein Entfernen oder Abschirmen der Strahlungsquelle oder durch ein geändertes Nutzungsverhalten (Sperrung, o.ä.) erreicht werden. Der Gutachter geht davon aus, dass mit einer Reduzierung der Direktstrahlung auf unter 0,5 µSv/h (ca. 0,3µSv/h) die o. g. auch von der Region zur Gefahrenabwehr geforderte deutliche Unterschreitung erreicht werden kann. Es wurden drei Varianten vorgeschlagen.

2. Beschreibung der Maßnahmen-/Sanierungsvarianten

S. a. Anlagen 3 und 4

Variante 1: Mindestmaßnahme (reine Gefahrenabwehr):
Als Mindestvariante reichen die Absperrung des Parkplatzes und eines Gartens zur Sicherung aus. Im Bereich der anderen Kleingärten wäre dann ein Ersatzparkplatz einzurichten. Zur Reduzierung der Direktstrahlung auf dem neu einzurichtenden Parkplatz wird eine ca. 0,30 m mächtige Abdeckung aufgetragen. Für den Zeitaufwand dieser Maßnahme sind vier Wochen angesetzt, die Kosten liegen bei ca. 180.000 € brutto.
Es entstehen Folgekosten durch Kontrollen und Reparaturen der Einzäunung, um die Zuverlässigkeit der Maßnahme dauerhaft zu gewährleisten (eingeschränkte Zuverlässigkeit, da ein Zutritt der abgesperrten Fläche durch Unbefugte nicht vollständig ausgeschlossen werden kann).
Diese Variante könnte problemlos noch vor der nächsten Gartensaison abgeschlossen werden.

Variante 2: Teilsanierung im Sinne der Gefahrenabwehr
Bei der Variante 2 handelt es sich um die gezielte Sanierung der oberflächennah belasteten Bereiche (Hot Spots) der Parkplatz- und Kleingartenfläche. Saniert wird bei einer Überschreitung des vorgegebenen Maßnahmenwertes an der Oberfläche. Das Material wird jeweils so tief ausgekoffert, wie es notwendig ist, um an der Oberfläche nach der Wiederverfüllung das Sanierungsziel zu erreichen.


Der Parkplatz wäre dann wieder als solcher uneingeschränkt nutzbar, die Kleingärten GG31 + GG32 könnten wie von den Kleingärtnern gewünscht zum Containerstellplatz ausgebaut werden. Die drei anderen betroffenen Kleingärten würden als Grünfläche eingerichtet. Eine Nutzung als Kleingarten wäre nicht möglich, dazu wäre eine Vollsanierung der Gärten nötig. Allerdings ist bei Verbleib von Belastungen im Bereich des Parkplatzes, wie bei Variante 1 auch, nicht mit einer Nachfrage nach angrenzenden Gärten zu rechnen.
Die Kosten werden einschließlich notwendiger Planungs- und Gutachterkosten auf insgesamt ca. 680.000 € brutto geschätzt, die Dauer der Maßnahme auf insgesamt 4 Monate. Nach der aktuellen Terminplanung könnte diese Teilsanierung im Februar nächsten Jahres begonnen werden. Eine Fertigstellung aller Teilleistungen zum Beginn der nächsten Gartensaison (01.04.2010) wird aber voraussichtlich nicht möglich sein.

Variante 3: Vollsanierung
Bei der Variante 3 wird die Auffüllung im Bereich des Parkplatzes und der betroffenen Kleingärten vollständig entfernt (ca. 6.600 m³).
Die Kosten für die vollständige Entnahme der Auffüllung werden in der Sanierungsuntersuchung in der jetzigen Kalkulation auf 3.5 Mio. € brutto geschätzt.
Die Dauer der Baumaßnahme wird auf 5-6 Monate geschätzt. Sie wird aufgrund des vorgegebenen Abtransports des Materials in Containern bzw. Big Bags einen erheblich größeren logistischen Aufwand bedeuten.
Durchführung und Abschluss einer Vollsanierung würde erst nach der nächsten Gartensaison 2009 möglich sein, da eine Sanierung bis in die Sommermonate allein schon aus Gründen des Arbeits- und Umfeldschutzes nicht sinnvoll ist.

Bewertung und Empfehlung der Verwaltung:
Die Variante 1 ist als nicht nachhaltig zu bewerten. Weder im Hinblick auf das dauerhafte Unterbrechen der Expositionspfade, noch im Hinblick auf spätere Kosten. Sie wird von der Verwaltung nicht zur Ausführung empfohlen, sondern ist als mildeste Maßnahme zum kurzfristigen Erreichen des Maßnahmeziels anzusehen. Die zuständige Behörde würde diese Variante langfristig nicht mittragen können.

Mit der Teilsanierung (Variante 2) ist den Anforderungen der Gefahrenabwehr bzgl. des Wirkungspfades Boden-Mensch Genüge getan. Der Parkplatz kann wieder uneingeschränkt genutzt werden, die Kleingärten stehen zwar nicht wieder als solche zur Verfügung, können aber anderweitig genutzt werden. Allerdings verbleiben sowohl im Bereich des Parkplatzes als auch bei dem geplanten Containerstellplatz und den Grünflächen zum Teil hoch belastete Chargen im tieferen Untergrund. Nach Aussage des Schreibens vom 26.09.2009 geht die Region Hannover aufgrund der bisher vorliegenden Daten nicht davon aus, dass zusätzliche Maßnahmen (erweiterte Bodenentnahme) zum Grundwasserschutz erforderlich sind Es ist jedoch nicht vollständig auszuschließen, dass es zu einem späteren Zeitpunkt trotz Teilsanierung Forderungen der Region aufgrund einer möglichen Gefährdung des Grundwassers geben wird. In diesem Falle wären die jetzigen Investitionen nicht verloren, sondern es müsste eine erweiterte Maßnahme durchgeführt werden.
Im Hinblick auf die Unterbrechung der Expositionspfade für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist die Teilsanierung als nachhaltige Maßnahme anzusehen. Es sind aber auch hier regelmäßige Überwachungsmaßnahmen erforderlich (Kontrollmessungen der Direktstrahlung). Diese Sanierungsvariante entspricht den Anforderungen der Region Hannover als Untere Behörde für Boden-, Wasser-, Abfall- und Naturschutzrecht.





Eine vollständige Sanierung der Auffüllungen (Variante 3) geht über die Aufgabe der Gefahrenabwehr hinaus. Es wäre keine Nachsorge nötig, der Wert der Grundstücke wäre wieder hergestellt und eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen möglich. Diese Variante ist bzgl. Mensch und Grundwasser als nachhaltige Variante anzusehen. Maßnahmen zur Abwehr einer Grundwassergefährdung könnten hier nicht mehr eingefordert werden. Auch wenn die Kostenschätzung für die Vollsanierung relativ konservativ erscheint und durchaus diverse Kostenreduzierungen denkbar sind, so bleibt doch ein erheblicher Kostenunterschied zur Teilsanierung im Sinne der Gefahrenabwehr. Aufgrund der aktuellen Nutzung als Parkplatz erscheint der Kosteneinsatz nicht verhältnismäßig. Weiterhin ist zu beachten, dass diese Variante aufgrund der Mengenmehrung wiederum größere Umweltbelastungen im Rahmen der Baumaßnahme verursacht als die Teilsanierung, z.B. Emissionen bei Aushub und Transport.

Um den Anforderungen der unteren Behörde für Boden-, Wasser-, Abfall und Naturschutzrecht (Region Hannover) zu entsprechen, ist die außerplanmäßige Ausgabe unabweisbar.

3. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Durchführung der Sanierung gemäß Variante 2 kann, nach Abschluss der Ausführungsplanung (11-12/2009) und der Ausschreibung (12/2009-02/2010), voraussichtlich Ende Februar 2010 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt ca. vier Monate.
67.1 
Hannover / 28.10.2009