Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. Höhe der Mittel im Jahr 2008
Nach Beschlusslage der Landeshauptstadt Hannover sind 1 % des gesamten Personalkostenansatzes als Frauenfördermittel einzusetzen, die auf der Grundlage der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern analog der darin ausgewiesenen Ziffern aufzuwenden sind.
Dies bedeutete im Jahr 2008 einen Betrag in Höhe von 3,95 Mio. € (siehe Anlage 1). Von diesem Betrag wurden 1,1 Mio. € in einen zentralen Topf eingestellt; die verbleibenden 2,85 Mio. € verteilen sich proportional auf die Personalkostenansätze der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten und bilden den sog. Eigenanteil. Diesen musste jeder Fachbereich bzw. jeder Betrieb oder vergleichbare Organisationseinheit im Rahmen ihrer/seines Personalkostenbudgets selbst aufbringen und die damit finanzierten Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchführen.
Insgesamt ist für den Berichtszeitraum die Vorgabe des Rates umgesetzt worden. Zusammen mit den Eigenanteilen der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten wurden rund 10,28 Mio. € für Maßnahmen der Frauenförderung ausgegeben. (siehe auch Anlage 1, Seite 2).
Bezogen auf den gesamtstädtischen Personalkostenansatz in Höhe von 395.880.575 € bleibt somit festzuhalten, dass im Jahr 2008 ca. 2,6 % des Personalkostenetats für Maßnahmen zur Frauenförderung aufgewendet worden sind.
Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Frauenförderung |
| 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 |
Betrag | 10,28 Mio.€ | 8,78 Mio.€ | 12,0 Mio.€ | 14,37 Mio.€ | 14,37 Mio.€ | 13,6 Mio.€ |
Anteil an Gesamt-
personal-
ausgaben | 2,6 % | 2,21 % | 3,04 % | 3,64 % | 3,62 % | 3,5% |
2. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2008
Für Maßnahmen, die aus dem zentralen Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollten, musste vom jeweiligen Fachbereich, Betrieb oder vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall gesondert beantragt werden.
Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel, bestehend aus Mitarbeiterinnen des Referats für Frauen und Gleichstellung, des Fachbereiches Steuerung, Personal und Zentrale Dienste (Federführung) und des Gesamtpersonalrates entschied auf der Grundlage der eingereichten Anträge sowie im Rahmen der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden konnte.
Um zeitnah agieren zu können finden die Sitzungsintervalle der Frauenförderkommission fortlaufend in ca. 4 wöchigen Abständen statt. Alle bis zu dem entsprechenden Termin vorliegenden Anträge werden detailliert und einzelfallbezogen dahingehend geprüft, ob im Rahmen der Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern eine Förderung erfolgen kann.
Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der zentralen Mittel ist das Entstehen
zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die geplante Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Das bedeutet, dass es sich immer nur um eine vorübergehende Finanzierung handelt; bis zum 31.12.2008 in der Regel maximal für zwei, ab 01.01.2009 maximal für drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten diese Maßnahmen in ihrem Budget einplanen.
Zu Beginn jeden Jahres wird die Entwicklung der finanzierten Maßnahmen aus dem zentralen Etat von der Kommission analysiert. Danach werden Schwerpunkte der Förderung festgelegt und die Rahmenbedingungen den Fachbereichen, Betrieben oder vergleichbaren Organisationseinheiten für ihre weitere Planung mitgeteilt.
Daraus resultiert, dass sich die Schwerpunkte der Förderung aus dem zentralen Etat verändern können. So wurde in den letzten Jahren versucht, die Mittel möglichst gleichmäßig auf viele Maßnahmen zu verteilen. Der konkrete Mitteleinsatz ist jedoch im besonderen Maße von den gestellten Einzelanträgen abhängig.
Die Einzelfallprüfung und letztlich auch die Entscheidung der Frauenförderkommission erfolgt immer vor dem Hintergrund, ob eine beantragte Maßnahme frauenfördernde Aspekte beinhaltet.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Höhe der eingesetzten Mittel für die sowohl aus den Eigenmitteln als auch dem zentralen Etat geförderten Maßnahmen von Jahr zu Jahr verändert. Das ist in besonderem Maße auf die sich verändernden Rahmenbedingungen der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten zurückzuführen. Bei der Vergabe zentraler Frauenfördermittel wird versucht, die einzelnen Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten in ihren Bemühungen Frauenförderung trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen zu betreiben, zu unterstützen.
Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten im Jahr 2008 Eigenmittel aufgewendet sowie eine Zahlung aus zentralen Mitteln erhalten haben.
Hier lässt sich – wie auch in den Vorjahren – feststellen, dass besonders frauenintensive Bereiche neben hohen eingesetzten Eigenmitteln auch größere Beträge aus dem zentralen Etat erhalten haben (z. B. die Fachbereiche Soziales, Jugend und Familie, sowie Senioren).
2.1 Zentraler Etat:
Um deutlich zu machen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem
zentralen Etat gefördert wurden, wird nachfolgend eine beispielhafte Vergleichsreihe für die Jahre 2003 bis 2008 dargestellt:
| Maßnahme | Ausgaben
2008 | Ausgaben
2007 | Ausgaben
2006 | Ausgaben
2005 | Ausgaben
2004 | Ausgaben
2003 |
Arbeitszeiterhöhung
aus persönlichen
Gründen | 40.276 € | 78.286 € | 125.091 € | 345.471 € | 294.626 € | 227.627 € |
Beschäftigung von
Mitarbeiterinnen
während der
Elternzeit | 88.835 € | 154.104 € | 243 968 € | 340.819 € | 246.382 € | 181.525 € |
Vorzeitige Beendi-
gung einer Beur-
laubung | 0 € | 10.785 € | 70.615 € | 56.221 € | 52.946 € | 57.047 € |
Vertretung für
längere Krankheits-
zeiten / Fortbildungs-
zeiten | 150.053 € | 168.907 € | 125.751 € | 156.041 € | 176.029 € | 11.709 € |
Wie in den Vorjahren wurde auch 2008 erneut versucht, die Mittel möglichst gleichmäßig auf viele Maßnahmen zu verteilen und nicht einzelne Maßnahmen besonders zu priorisieren.
Die Tabelle macht deutlich, dass im Jahr 2008 die Ausgaben für die Maßnahme „Beschäftigung von Mitarbeiterinnen während der Elternzeit“ nochmals gesunken sind.
Wie bereits im Jahr 2007 berichten insbesondere Fachbereiche mit einem hohen Anteil weiblicher Beschäftigter einen Rückgang der angezeigten Schwangerschaften. Während in früheren Jahren die Zahl der schwangeren Frauen z. B. im Fachbereich Soziales bei durchschnittlich ca. 30 pro Jahr lag, sind es in diesem Fachbereich jetzt durchschnittlich nur noch 5 Frauen pro Jahr, die ein Kind bekommen und sich im weiteren Verlauf der Lebensplanung um eine elternzeitunschädliche Beschäftigung bemühen. Hintergrund ist nicht zuletzt das gestiegene Durchschnittsalter der Beschäftigten, die die Phase der Familiengründung mit Kindern bereits abgeschlossen haben.
Auch der Rückgang der Ausgaben für die Maßnahme „Vorzeitige Beendigung einer Beurlaubung“ ist Ausfluss der sich darlegenden Alterpyramide der Beschäftigten bei der Stadt Hannover.
Eine Beurlaubung vom Dienst ohne Weiterzahlung der Bezüge wurde und wird insbesondere von Frauen in Anspruch genommen, die sich nach Ablauf der Elternzeit um die überwiegende Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern möchten. Der festzustellende Rückgang der Schwangerschaften geht auch einher mit einer verminderten Anzahl von Beurlaubungsanträgen nach Ablauf einer Elternzeit, sodass in der Folge die Maßnahme der vorzeitigen Beendigung der Beurlaubung nicht in den gleichen Ausmaßen gefördert werden muss wie in den vergangen Jahren.
Dennoch handelt es sich bei der Förderung der Maßnahme „Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Elternzeit“ mit 88.835 € aus dem zentralen Etat um eine wichtige Förderungsmaßnahme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch die Beschäftigung während der Elternzeit in die Lage versetzt, den Kontakt zum Berufsleben aufrecht zu erhalten, wichtige Veränderungen und Reformprozesse mitzuerleben und ggfs. mitzugestalten, während für die Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten eine aufwendige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. bei einem nur kurzfristigen Personalmehrbedarf entfällt. Diese Maßnahme kann nicht bzw. nicht in diesem Umfang von den Personalkostenbudgets der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten durchgeführt werden, da die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach einer stundenweisen Beschäftigung während der Elternzeit bei der Budgetplanung noch nicht bekannt sind und somit bei der Personalkostenveranschlagung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Eine weitere, zunehmende Problematik bei der Planung der Personalkostenbudgets zeigte sich auch im Jahr 2008 bei der Berücksichtigung von Kosten für Vertretungskräfte während längerer Krankheits- oder Fortbildungszeiten. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2008 mit 150.053,00 € aus zentralen Mitteln gefördert.
Der frauenfördernde Aspekt für eine hier als Vertretungskraft eingesetzte Mitarbeiterin liegt neben einem finanziellen Vorteil in der Chance, durch neu übernommene Aufgaben eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu erfahren. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch den zunächst befristeten Einsatz befähigt, ein für sie neues Aufgabengebiet kennen zu lernen, zusätzliches Wissen zu erwerben und vorhandene Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, die in dem bisherigen Arbeitsgebiet nicht abgefordert worden sind.
Ein anderer frauenfördernder Aspekt ergibt sich im Fall der Finanzierung einer Vertretungskraft für eine längere Fortbildungszeit dann, wenn die Fortbildungsmaßnahme von einer Frau wahrgenommen wird. Hier ist insbesondere die Finanzierung von Vertretungskräften im Fachbereich Senioren zu erwähnen, die auch im Jahr 2008 eingesetzt wurden, um Frauen die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege oder als Fachkraft für Gerontopsychiatrie zu ermöglichen. Der befristete Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vorübergehend vakanten Stellen dient dem reibungslosen Arbeitsablauf im Fachbereich, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit und ermöglicht vielfach so erst die Bewilligung zur Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme. Darüber hinaus stellt die wahrgenommene Fortbildungsmaßnahme für die Kollegin wiederum die Chance für eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung dar, oftmals verbunden mit der Möglichkeit nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme neue Aufgaben zu übernehmen.
Auch im Jahr 2008 wurden erneut Mittel für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z. B. für Hospitationen auf anderen Arbeitsplätzen bereitgestellt. Dies hat dazu geführt, Potentiale von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen und zu nutzen, so dass diese nach einer längeren Einarbeitungszeit auf höherwertigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden konnten.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass der massive Rückgang der Ausgaben für die Maßnahme „Arbeitszeiterhöhung aus persönlichen Gründen“ seit 2006 darauf zurück zu führen ist, dass eine befristete Arbeitszeiterhöhung durch die Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten nur noch genehmigt werden kann, wenn ein gerichtsfester Rechtfertigungsgrund für die befristete Erhöhung der Arbeitszeit gegeben ist. Hintergrund ist die Änderung der BAG-Rechtsprechung hinsichtlich der Befristung einzelner Vertragsbedingungen. Danach gilt die befristete Arbeitszeiterhöhung zunächst generell als unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aber durch billigenswerte Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gerechtfertigt sein kann.
Die strikte Beachtung dieser Rechtsprechung hat seit 2006 zur Folge, dass weit weniger zentrale Mittel für die Förderung der Maßnahme „Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten“ bewilligt werden können als in den Vorjahren.
Jeder Antrag auf Frauenfördermittel zur Finanzierung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung wird im Einzelfall einer detaillierten rechtlichen Beurteilung unterzogen. Sofern kein eindeutiger gerichtsfester Rechtfertigungsgrund für die vorübergehende Arbeitszeiterhöhung festgestellt werden kann, wird der Antrag auf Frauenfördermittel abgelehnt.
Wie bereits in den letzten Jahren, zeichnete sich auch 2008 eine Veränderung und Weiterentwicklung der Ansprüche und Bedürfnisse in der Frauenförderung bei der Stadt Hannover ab. Beantragte Maßnahmen wurden nicht von den Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Stadt Hannover und der darin ausgewiesenen Ziffern erfasst, obwohl offensichtlich frauenfördernde Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Diese Einzelfälle wurden nach einer intensiven und umfassenden Beratung in der Frauenförderkommission vielfach unterstützt und gefördert. Die in der „Gleichstellungsrichtlinie“ eröffnete Möglichkeit, die dort benannten Kriterien nicht als starren, abschließenden Maßnahmenkatalog zu verstehen, sondern in Einzelfällen unter dem Begriff „Sonstiges“ eine finanzielle Frauenförderung herzustellen, wurde 2008 mit einer Förderungssumme in Höhe von 142.592 € umgesetzt.
Als Beispiel soll hier der Antrag einer aufgrund von Kindererziehungszeiten seit 1998 beurlaubten Mitarbeiterin genannt werden, welche sich eine Rückkehr ins Arbeitsleben wünschte. Durch ihre Familiensituation konnte sie jedoch zunächst mit lediglich 10 Stunden/wöchentlich tätig sein. Das Arbeitsfeld dieser Beschäftigten hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert uns existiert in der alten Form nicht mehr. Zudem war ein regulärer Einsatz im bisherigen Aufgabenbereich nicht möglich, da die Übernahme einer „Rate“ nicht praktikabel war (es konnten keine Klientenkontakte mit der geringen Stundenzahl gehalten werden). Auch bedurfte es nach der langen Zeit der Beurlaubung einer komplett neuen Einarbeitung, die erfahrungsgemäß bereits bei einer Vollzeitkraft ca. 6 Monate beträgt. Ein Einsatz der Berufsrückkehrerin mit der geringen Wochenarbeitszeit von 10 Stunden wurde als Anschubfinanzierung für ca. ein Jahr über die Zahlung von Frauenfördermitteln ermöglicht. So konnte sichergestellt werden, die Mitarbeiterin wieder in das Berufsleben zu integrieren und nach Ablauf der befristeten Arbeitszeitreduzierung in das für sie neue Aufgabengebiet einzugliedern.
Von den 1,1 Mio. € zentral eingestellter Frauenfördermittel im Jahr 2008 sind ca. 500.000 € nicht verbraucht worden. Diese Mittel flossen Ende des Jahres 2008 wieder dem allgemeinen Haushalt zu.
2.2 Dezentraler Etat:
Um deutlich zu machen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem
dezentralen Etat (
Eigenanteil der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten) gefördert wurden, wird nachfolgend eine beispielhafte Vergleichsreihe für die Jahre 2003 bis 2008 dargestellt:
Grundlage der Feststellung, ob die eingesetzten Eigenmittel ausreichend sind darüber hinaus zentrale Mittel zahlen zu können, sind die im jeweiligen Vorjahr – hier somit im Jahr 2007 – durchgeführten frauenfördernden Maßnahmen der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten. Um aktuell zu verdeutlichen, in welcher Höhe im Jahr 2008
tatsächlich dezentral Personalkosten für frauenfördernde Maßnahmen eingesetzt worden sind, werden in der folgenden Übersicht diese nachgewiesenen Eigenmittel dargestellt:
Maßnahme | Ausgaben
2008 | Ausgaben
2007 | Ausgaben
2006 | Ausgaben
2005 | Ausgaben
2004 | Ausgaben
2003 |
Personalersatz für
die Zeiten der
Elternzeit | 3,51 Mio.€ | 2,89 Mio.€ | 3,82 Mio.€ | 5,47 Mio.€ | 5,86 Mio.€ | 5,84 Mio.€ |
Personalersatz für
die Zeiten der Beurlaubung
unter Wegfall der
Vergütung | 2,41 Mio.€ | 2,21 Mio.€ | 2,88 Mio.€ | 3,01 Mio.€ | 3,6
Mio.€ | 3,17 Mio.€ |
Personalersatz für die Zeiten
der Mutterschutzfrist | 0,38 Mio.€ | 0,30 Mio.€ | 0,25 Mio.€ | 0,25 Mio.€ | 0,34 Mio.€ | 0,34 Mio.€ |
Personalersatz für die Zeiten
einer Kur,längerer Krankheit oder Fortbildung | 0,89 Mio.€ | 1,22 Mio.€ | 1,35 Mio.€ | 1,04 Mio.€ | 1,47 Mio.€ | 1,53 Mio.€ |
Beschäftigung während der
Elternzeit | 0,18 Mio.€ | 0,14 Mio.€ | 0,32 Mio.€ | 0,26 Mio.€ | 0,24 Mio.€ | 0,36 Mio.€ |
Personalersatz für die Zeiten
der Arbeitszeitreduzierung | 0, 86 Mio.€ | 1, 18 Mio.€ | 1,26 Mio.€ | 1,14 Mio.€ | 0,72 Mio.€ | 0,41 Mio.€ |
Veränderung einer Teilzeit-
beschäftigung aus besonderen persönlichen Gründen | 1,34 Mio.€ | 0,24 Mio.€ | 1,04 Mio.€ | 0,99 Mio.€ | 0,54 Mio.€ | 0,21 Mio.€ |
Insgesamt lässt sich erkennen, dass für Maßnahmen, die keine zusätzlichen Personalkosten verursachen, (Personalersatz für Elternzeit, Beurlaubungen und Arbeitszeitreduzierungen) Eigenanteile in Höhe von insgesamt 6,78 Mio. € nachgewiesen wurden. Somit wurden ca. 1,71 % der Personalkosten für Maßnahmen eingesetzt, die keine zusätzlichen Mittel erfordern und ca. 0,9 % der Personalkosten für Maßnahmen, bei denen zusätzliche Personalkosten anfallen.
Die weiteren Beträge sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Berücksichtigung des Eigenanteils geht zurück auf die Vorgabe des Rates der Stadt Hannover,
ein Prozent der Personalkosten für Maßnahmen zur Umsetzung des ehemaligen Frauenförderplans einzusetzen (im Jahr 1996 ca. 6,6, Mio. DM). Die über den Betrag von 2,5 Mio. DM hinausgehenden Mittel in Höhe von ca. 4,1 Mio. DM wurden jedoch nicht zusätzlich zu den zentral im Haushalt eingestellten Mitteln gewährt. Vielmehr war jeder Fachbereich (damals jedes Amt) gehalten, einen rechnerischen Anteil in Höhe von 0,6 % der Personalkosten für Frauenfördermaßnahmen einzusetzen. Durch die Einführung dieses so genannten Eigenanteils sollte sichergestellt werden, dass alle Fachbereiche bzw. Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten innerhalb ihrer Organisation eigenverantwortlich zu einer zielgerichteten Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen beitragen.
Somit bestand für alle Fachbereiche, Betriebe und vergleichbaren Organisationseinheiten die Vorgabe, zunächst 0,6 % des jeweiligen Personalkostenetats eigenverantwortlich in Maßnahmen zur Frauenförderung einzubringen bevor zentrale Frauenfördermittel in Anspruch genommen werden konnten.
Sowohl die exakte, taggenaue Dokumentation der den Eigenanteil erhöhenden Maßnahmen, wie auch die Auswertung der zusammengestellten Daten führte nicht nur zu einem erheblichen Arbeitsaufwand, sondern rief insbesondere in den letzten Jahren immer größer werdende Akzeptanzprobleme hervor. Zum einen hat sich innerhalb der Stadtverwaltung in den vergangen Jahren das Bewusstsein verstärkt, die Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen zu beachten, zum anderen ist es für Bereiche mit einem sehr geringen Frauenanteil kaum möglich, die geforderten 0,6 % des Personalkostenetats für Maßnahmen der Frauenförderung aufzuwenden um dann zusätzlich zentrale Frauenfördermittel beantragen zu können. Dieses gilt in besonderem Maße für den Fachbereich Feuerwehr und den gesamten Bereich des Baudezernates.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung, die Vorbedingung - den Eigenanteil von 0,6 % des jeweiligen Personalkostenetats - ab 01.01.2009 ersatzlos gestrichen.
3. Ausblick auf die Vergabe zentraler Frauenfördermittel ab Januar 2009
Auf Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 21.11.2007 die Verwaltung beauftragt, die Kriterien und das Verfahren zur Vergabe der Mittel zur Förderung der Gleichstellung neu zu regeln.
Darüber hinaus sollen die Zielgruppen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Frauenförderung, Gender Mainstreaming sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit verbundenen zu fördernden Maßnahmen neu definiert werden.
Um bei der Stadtverwaltung Hannover die Belange der Frauen in Einklang mit einer für alle Beschäftigten besseren Vereinbarkeit von Privatleben/Familie und Beruf zu stärken, wurden erkennbare Bedürfnisse der Förderung aktualisiert und neue Kriterien als förderungswürdige Maßnahmen entsprechend der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Stadt Hannover aufgenommen und durch die bereitgestellten Frauenfördermittel finanziert.
Die von der Verwaltung neu benannten (und in der Informationsdrucksache zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Jahr 2007 bereits vorgestellten) förderungswürdigen Maßnahmen wurden innerhalb der Verwaltung durch Anschreiben an alle Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten, sowie bei einem Treffen aller örtlichen Frauenbeauftragten kommuniziert.
Die ausnahmslos positiven Rückmeldungen spiegeln sich auch in der Vielzahl der Anträge auf Frauenförderung wider, die nicht den bisher üblichen, förderungswürdigenden Maßnahmen zuzurechnen sind.
Die neue Maßnahme
„Erprobung für Frauen in neuen Aufgabengebieten“ ermöglicht es insbesondere weiblichen Beschäftigten verantwortungsvollere Aufgaben übertragen zu bekommen. Dieses ist beispielsweise bei einer als Küchenhilfe beschäftigten Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund umgesetzt worden. Im Team der Mitarbeiterin gab es seit längerer Zeit u. a. aufgrund unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und gesundheitlicher Einschränkungen Konflikte, die weder durch Gespräche im Team mit der Vorgesetzten noch durch Fortbildungsmaßnahmen lösbar waren. Die Planung, einer Mitarbeiterin einzelne, verantwortungsvolle Aufgaben zu übertragen, scheiterte zunächst an der zu geringen Arbeitszeit der Beschäftigten, die aufgrund ihrer kulturellen Herkunft Unterstützung und Einarbeitung in diese neuen Aufgaben benötigte. Eine für die Zeit der Erprobung in den neuen Aufgaben erhöhte Stundenzahl wurde durch die Finanzierung aus zentralen Frauenfördermitteln ermöglicht.
Die neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf „
Finanzierung von Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ ermöglichte es einer alleinerziehenden Auszubildenden ihre Ausbildung weiterzuführen. In diesem Fall werden erforderliche, zusätzliche Betreuungszeiten ihres 4 jährigen Kindes mit einem Grad der Behinderung von 100 % außerhalb einer integrativen Kinderbetreuungseinrichtung durch die Zahlung aus zentralen Frauenfördermitteln sichergestellt. Die Auszubildende ist dadurch u. a. in der Lage, am Unterricht des Nds. Studieninstitutes auch in den späten Nachmittagsstunden teilzunehmen.
Die Förderung der Maßnahme
„Personalersatz für längere Krankheits-, Kur- oder Fortbildungszeiten“ durch zentrale Frauenfördermittel ist seit 2009 im Fall der Krankheits- oder Kurzeiten gekoppelt an die Bedingungen, dass
- eine länger als sechs Wochen andauernde Erkrankung vorliegt,
- ab der 7. Krankheitswoche durch den Personalersatz zusätzliche Kosten entstehen,
- die Förderung einer Frau erfolgt,
- Frauen durch die Ausfallzeiten überproportional betroffen sind (z.B. Kolleginnen und/oder Kundinnen in Kitas, im Pflegebereich)
Diese vorgenannten Bedingungen stellen eine frauenspezifische Mittelverwendung sicher, die im Jahr 2009 bisher fast ausschließlich aus dem Pflegebereich des Fachbereiches Senioren in Anspruch genommen wird.
18.11
Hannover, den 30.10.2009