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zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und der Grundschule Suthwiesenstraße zum 01.08.2009 herzustellen.
Mädchen und Jungen können das Angebot einer offenen Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und die Grundschule Suthwiesenstraße stellen mit Schreiben vom 25.02.2008 bzw. 13.08.2008 jeweils den Antrag auf Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes nach § 23 Abs. 4 NSchG, und zwar beginnend ab dem frühest möglichen Zeitpunkt. Nach dem Rd. Erlass des MK vom 18.07.2005 ist dies der 01.08.2009.
Beide Grundschulen haben den Schulträger um die Herstellung des Einvernehmens nach § 23 Abs. 4 NSchG zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes gebeten.
Die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und die Grundschule Suthwiesenstraße stellen beide den Antrag auf Einrichtung eines teilweise offenen Ganztagsschulbetriebes nach § 23 NSchG und Nr. 2.4.2. des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.3.2004. In der teilweise offenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler mit der Anmeldung an der Schule verpflichtet, an den dort verbindlich eingerichteten Ganztagsangeboten einzelner oder mehrerer Nachmittage teilzunehmen.
Im Falle der Nichtgenehmigung durch das Niedersächsische Kultusministerium sind die Schulen bereit, entsprechend Nummer 2.4.1 (2) i. V. m. Nummer 8.2. des Erlasses mit einer Umwandlung zur offenen Ganztagsschule zu beginnen. Hierzu sind ständige Kooperationen mit den Trägern der Jugendhilfe und anderen Institutionen zu vereinbaren.
Die Anmeldung für das offene Ganztagsangebot wäre zu nächst freiwillig; wählen Schülerinnen und Schüler Ganztagsangebote, so sind sie jedoch zur halbjährlichen Teilnahme verpflichtet.
Den Anträgen auf Einführung eines offenen Ganztagsschulbetriebes haben zugestimmt:
Für die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule:
Schulvorstand am 05.03.2008 (einstimmig).
Für die Grundschule Suthwiesenstraße:
Schulvorstand am 27.08.2008 (einstimmig).
Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Ganztagsschulbetriebes sind an beiden Standorten bereits vorhanden.
Die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule, die über keinen eigenen Mensa-/Cafèteriabereich verfügt, beabsichtigt, ihre Mittagessenversorgung für die Schülerinnen und Schüler über das Altersheim „Ansgar Haus“ weiter auszubauen, welches nicht weit entfernt ist. Geführte Vorgespräche mit Schulleitung und Leitung des „Ansgar Hauses“ sowie die Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort bestätigen, dass dort eine Mittagesseneinnahme für die Kinder sehr gut möglich ist.
Die Grundschule Suthwiesenstraße verfügt über eine Küche mit Speisenraum, die bisher von den dort ausgelagerten Klassen der Tellkampfschule genutzt wurden, die aber zum Schuljahr 2008/2009 in das Haupthaus zurück verlagert wurden. Für die Kinder der Grundschule wird seit Februar 2008 eine Mittagessenversorgung in Zusammenarbeit mit dem „Mehrgenerationenhaus“ in Döhren angeboten. Es ist beabsichtigt, künftig in der Schule die Küche mit Speisenraum und einen dahinter liegenden Raum für die Mittagessenversorgung im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes zu nutzen.
In den mit den Schulleitungen beider Schulen geführten Vorgesprächen zur Einführung der Ganztagsschule wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass eine Umsetzung des jeweiligen Antrages nur unter der Maßgabe erfolgen kann, dass durch die Einführung des Ganztagsschulbetriebes keine zusätzlichen Personalkosten für den Schulträger entstehen. Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe in der Grundschule Suthwiesenstraße ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.
Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung der pädagogischen Konzepte und der ganztagsspezifischen Angebote wird auf die in den Anlagen 1 und 2 beigefügten einzelnen Anträge der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und der Grundschule Suthwiesenstraße verwiesen.