Drucksache Nr. 2354/2013:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757
- Nahversorger Business-Park Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB

Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2354/2013
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1757
- Nahversorger Business-Park Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB

Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1757 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Es wird auf Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1757, Abschnitt 10. Umsetzung der Planung / Kosten) verwiesen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1619, der hier eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt und Einzelhandelsbetriebe in der Regel ausschließt.

Planerische Zielsetzung ist es nunmehr, für diesen städtischen Siedlungsbereich die bisher fehlende Versorgung der im Umkreis arbeitenden und wohnenden Bevölkerung sicher zu stellen ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Angebotes in den Zentralen Versorgungsbereichen hervorzurufen. Die Fa. Ratisbona Gradl & Co. KG beabsichtigt daher auf einem Grundstück zwischen der Reinhold-Schleese-Straße und der Heinrich-Heine-Straße (Langenhagen) einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Der Markt wird in Passivhausbauweise errichtet und auf eine nahversorgungsbezogene Größe beschränkt.

Eine Gefährdung der Zentren bzw. bereits bestehender Strukturen, die zur Nahversorgung der Bevölkerung beitragen, ist auch unter Berücksichtigung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover mit dem geplanten Vorhaben nicht zu erwarten, da es sich um einen integrierten Standort mit Nahversorgungslücken handelt, ferner der geplante Betrieb der Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dient und in Bezug auf die im Nahbereich lebenden Einwohner entsprechend dimensioniert ist. Das geplante Vorhaben umfasst einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von
798 m² sowie einen eigenständigen Backshop mit 41 m² Verkaufsfläche. Die Planung wurde interkommunal abgestimmt.

Der Stadtbezirksrat Nord fasste am 17.12.2012 zu den oben beschriebenen Planungszielen den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB wurde am 17.01.2013 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 14.02.2013 bis zum 13.03.2013 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein.


Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.

Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als
Anlage 3 bei.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.



61.11 
Hannover / 12.11.2013