Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Veranlassung und Sachstand:
Mit dem Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (Drucksache 2661/2022) wird die Verwaltung beauftragt, eine Steigerung der Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung ab 2024 aufwachsend um 8 Mio. € einzuleiten. Hierzu sind u. a. eine räumliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Anpassung der Gebühren für den öffentlichen Parkraum umzusetzen.
Die durch die Landeshauptstadt Hannover erhobenen Gebühren für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen betragen derzeit 30,70 €/Jahr gemäß Gebührennummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Landeshauptstadt Hannover hat bislang keine Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen erlassen.
Gemäß aktueller Beschlusslage (Drucksache H-0321/2025) sollen die durch die Landeshauptstadt Hannover erhobenen Gebühren für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen von 30,70 €/Jahr auf 96,00 €/Jahr erhöht werden. Um die Gebühr erheben zu können, soll sie in einer Neufassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO) aufgenommen werden.
Gebühren für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen:
Bis 2020 waren die Gebühren für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen durch die Gebührennummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundeseinheitlich auf 30,70 €/Jahr begrenzt. Mit Wirkung zum 01.10.2020 wurden die Landesregierungen durch die Einführung des § 6 a Abs. 5 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ermächtigt, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen zu erlassen oder dies den Kommunen selbst zu überlassen. Die niedersächsischen Kommunen wurden im März 2021 durch § 1 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) von der Landesregierung ermächtigt, eigene Gebührenordnungen zu erlassen.
Die Landeshauptstadt Hannover hat bisher keine eigene Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen erlassen. Sofern Gebühren von maximal 30,70 €/Jahr nach GebOSt erhoben werden, ist eine eigene Gebührenordnung nicht erforderlich. Für die künftig zu erhebende Gebühr von 96,00 /Jahr wird in der Neufassung der ParkGO (Anlage 1) ein entsprechender Paragraph eingefügt.
Für die Bewohner*innenparkzonen in der Innenstadt (Zonen A, B, C, D), in der Südstadt (Zonen GA, GB, GC) und in der Calenberger Neustadt (Zonen F, G, H) wurden insgesamt ca. 3.900 Bewohner*innenparkausweise ausgestellt (Stand: 10.04.2025). Bei einer Gebühr von 30,70 €/Jahr ergeben sich somit Erträge von ca. 120.000,- €/Jahr für das Ausstellen von Ausweisen. Wird die Gebühr auf 96,00 €/Jahr erhöht, ergeben sich zukünftig Erträge in Höhe von ca. 375.000,- €/Jahr. Die zusätzlichen Erträge aus der Gebührenerhöhung betragen somit ca. 255.000,- €/Jahr.
Für die mittlerweile beschlossene und in Umsetzung befindliche Bewohner*innenparkzone Warmbüchenviertel (J) wurde in den vorlaufenden Planungen mit einer Anzahl von 1.000 zusätzlichen Bewohner*innenparkausweisen gerechnet. Bei einer Gebühr von 96,00 €/Jahr ergeben sich somit im Vergleich zur vorherigen Gebühr von 30,70 € zusätzliche Erträge in Höhe von ca. 65.000,- €/Jahr für das Ausstellen von Ausweisen.
In Summe betragen die zusätzlich prognostizierten Erträge ca. 320.000,- €/Jahr.
Umsetzung:
Für die Neufassung der ParkGO ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO) berücksichtigt die hier beschriebenen Anpassungen.
Nach Beschlussfassung durch den Rat ist die ParkGO im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Hannover öffentlich bekannt zu machen. Aufgrund der Umstellungsarbeiten der Prozesse und Systeme zur Erhebung der Gebühr für das Ausstellen von Bewohner*innenparkausweisen kann die Neufassung frühestens ca. einen Monat nach Beschlussfassung in Kraft treten. Für diese Drucksache und die Neufassung der ParkGO in Anlage 1 wird ein Ratsbeschluss bis zum 31.12.2025 und ein Inkrafttreten zum 01.02.2026 angenommen. Gleichzeitig tritt die bisherige ParkGO außer Kraft. Sofern der Ratsbeschluss später erfolgt, muss das Datum des Inkrafttretens entsprechend angepasst werden.