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Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit
Die Verwaltung informiert mit dieser Drucksache über einen Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit (Produkt 36201, Kostenstelle 51508022).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den Zuschüssen profitieren generell beide Geschlechter
Kostentabelle
Zu den Haushaltsplanberatungen 2013 (Beschlussdrucksache Nr. 15-1900/2012) wurde die Verwaltung beauftragt, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in nicht städtischen Gebäuden eine Entscheidungsvorlage für einen Mietkostenzuschuss zu erarbeiten. Dies ist in der Beschlussdrucksache Nr. 2024/2013 geschehen. Die Verwaltung hat Berichte über die Auswirkung der Drucksache zugesagt. In den Vorjahren wurden diese mit den Informationsdrucksachen Nr. 2478/2015 bzw. 1678/2016 vorgelegt.
An Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit wird z. Zt. ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 3,50 € pro Quadratmeter entsprechend der Ziffer 9 der Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2013 gewährt.
In 2013 standen für das zweite Halbjahr 75.000 € zur Verfügung. Davon wurden im Januar 2014 rückwirkend 58.673,85 € an die anspruchsberechtigten Träger gezahlt. Ab 2014 waren Mittel in Höhe von 150.000 € jährlich verfügbar. Für 2014 wurden 120.371,70 € gezahlt. 2015 erhielten die anspruchsberechtigten Träger insgesamt 142.279,65 €. In 2016 wurden 139.610,35 € ausgezahlt.
2017 wurden bisher Mietkostenzuschüsse in Höhe von 140.440,84 € an die anspruchsberechtigten Träger gezahlt.
Für zwei Träger konnten aufgrund fehlender Unterlagen noch keine Zahlungen geleistet werden. In dem einen Fall wird sich ein Mietkostenzuschuss von voraussichtlich 9.900,36 €, im anderen von voraussichtlich 4.275,24 € ergeben. Die Mietkostenzuschüsse an diese Träger werden nachbewilligt, sobald die fehlenden Unterlagen vorliegen.
In 2017 wird der Ansatz von 150.000 € daher voraussichtlich um 4.616,44 € überschritten werden. Die Mehraufwendungen werden im Budget gedeckt.
51.5
Hannover / 14.09.2017