Drucksache Nr. 2352/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung – Am Forstkamp / Buchholzer Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2., im Übrigen zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2352/2015
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung – Am Forstkamp / Buchholzer Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer öffentlicher Verkehrsfläche sowie einer Fläche für Bahnanlagen - entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 741 ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes beabsichtigt, das auch als Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist.

Das Plangebiet umfasst den Kreuzungsbereich der Buchholzer Straße und der Straße Am Forstkamp sowie das nordöstlich dieser Kreuzung gelegene Grundstück Am Forstkamp 22.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten bisher die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 741, 1. Änderung aus dem Jahr 1974. Damals wurden neben der Straßenverkehrsfläche auch eine U-Bahn-Trasse, eingeschossige Gartenhofhäuser (GRZ 0,6) und eine Fläche für Gemeinschaftsstellplätze festgesetzt. Die damaligen Festsetzungen sind aus heutiger Sicht überholt und sollen mit dieser 2. Planänderung an die tatsächliche Entwicklung und die aktuellen Anforderungen angepasst werden.

Durch die Planänderung soll ein allgemeines Wohngebiet mit einer 3-geschossigen Bebauung und einer GRZ von 0,4 festgesetzt werden. Durch die intensivere Wohnnutzung wird der hohen Lagegunst des an der Stadtbahnhaltestelle gelegenen Grundstücks Rechnung getragen. Ferner wird der Verlauf der oberirdischen Stadtbahntrasse entsprechend der Planfeststellung übernommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient einer Maßnahme der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 22.10.2015