Informationsdrucksache Nr. 2352/2010:
Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover / Sachstandsbericht

Inhalt der Drucksache:

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2352/2010
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Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover / Sachstandsbericht

Am 16. November hat die Regionsversammlung über den Jugendhilfekostenausgleich für die Jahre 2009 und 2010 beraten.
Damit wurde festgelegt, in welcher Höhe die Städte und Gemeinden der Region, die ein eigenes Jugendamt unterhalten, ihre Kosten für Jugendhilfemaßnahmen wie Erziehungshilfen, Unterbringung von Kindern außerhalb der Familien und anderes erstattet bekommen.
Zutreffend führt die Region in der Beschluss-Drucksache (1077/2010 (II)) aus, dass sich die Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich gegen die Berechnungsweise der Budgets wende, da diese die unterschiedlichen Belastungen einzelner Jugendhilfeträger wegen der Orientierung an Durchschnittswerten nicht berücksichtige.


Ausgangslage:
Grundlage ist das Gesetz über die Region Hannover. Zu erstatten sind danach seitens der Region bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten für im Gesetz einzeln aufgezählte Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe.
In den zurückliegenden Jahren erfolgte dieser Ausgleich auf unterschiedliche Weise. So gab es in den Jahren 2003 und 2004 jeweils Ist-Kosten-Abrechnungen, während für die Jahre 2005/2006 sowie 2007/2008 pauschalierte Ausgleiche für jeweils 2 Jahre zwischen den Jugendämtern und der Region vereinbart wurden. Eine solche Vereinbarung wird seitens der Region auch für die Jahre 2009 und 2010 angestrebt. Diese Vereinbarung ist nicht zustande gekommen, weil das von der Region gewählte Berechnungsverfahren für einen pauschalen Ausgleich umstritten ist.


Methodik der Berechnung:
Ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren wendet die Region ein Berechnungsmodell an, das Personalaufwand und Fallkosten unter den 6 Jugendämtern der Region nivelliert. Dies geschieht in der Weise, dass zu allen Personalaufwendungen sowie zu den jeweiligen Fallkosten durchschnittliche Werte ermittelt werden. Vor Ermittlung dieser Durchschnittswerte werden dabei die jeweils höchsten und niedrigsten Werte gestrichen. Eine Gewichtung erfolgt nicht.
Aktuell führt diese - von der Stadt seit Jahren zurückgewiesene - Methodik zum Ergebnis einer Erstattungsleistung in Höhe von 49,126 Mio. € gegenüber einer seitens der Region anerkannten Ist-Kostenbelastung der Stadt in Höhe von 59,203 Mio. € für die gesetzlich genannten, ausgleichsfähigen Leistungen (80 %). Dabei wurden Finanzdaten des Jahres 2008 zur Ermittlung herangezogen.
Erst im Verhandlungswege (s. „Aktueller Verhandlungsstand“) wurde das Angebot auf 54,409 Mio. € erhöht.
Aber auch diese Summe hält die Stadt sowohl von der genannten Höhe her, als auch von der Art und Weise, wie die Region sie ermittelt hat, für nicht korrekt. Seit Gründung der Region (2002) gibt es keine gemeinsam akzeptierte Basis und Methodik für den genannten, gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfelastenausgleich.
Die Drucksache der Region Hannover (1077/2010 (II) weist aus, dass die Erstattungsleistung im Jugendhilfekostenausgleich seit 2003 (51,209 Mio. €) bis 2008 (49,642 Mio.) sogar gesunken ist. Das erste Angebot der Region für 2009 und 2010 hätte ein weiteres Absinken der Erstattungsleistung bedeutet – trotz inzwischen eingetretener deutlicher Kostensteigerungen.

Die von der Region gewählte Berechnungsmethodik benachteiligt die Stadt schon deswegen, weil diese regelmäßig über dem Regionsdurchschnitt liegende soziale Belastungsfaktoren aufweist, was im übrigen für alle großstädtischen Ballungsräume zutrifft.
Aktueller Verhandlungsstand:
In langwierigen Verhandlungen hat die Region die Argumentation der Stadt insoweit teilweise nachvollzogen, als dass sie sich bereit erklärt hat, „Sonderfaktoren“ anzuerkennen, die insgesamt eine Aufstockung um 5,283 Mio. € vorsehen – 4,794 Mio. hingegen bleiben unberücksichtigt. Für die Landeshauptstadt Hannover ist dabei ein Erstattungsbetrag in Höhe von 54,409 Millionen Euro vorgesehen.
Es verbleibt nach wie vor eine strukturelle Benachteiligung der Stadt, ein erhebliches Zurückbleiben hinter den Ist-Werten und das beständige Risiko einer unzureichenden Methodik.

Weiteres Vorgehen:
Die Region Hannover führt in ihrer Drucksache aus, dass für den Fall eines Nichtzustandekommens der Vereinbarungen durch einen Jugendhilfeträger die Gesamtbudgets von der Region Hannover einseitig als angemessener Jugendhilfekostenausgleich im Sinne § 8 Abs. 6 Regionsgesetz festgesetzt werden.
Nach wie vor wird seitens der Landeshauptstadt Hannover eine Einigung auf dem Verhandlungswege angestrebt.
Für den Fall keiner weiteren, substanziellen Erhöhung des Regionsangebotes behält sich die Stadt aber alle weiteren Schritte vor. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, die Methodik der Region rechtlich überprüfen zu lassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Besondere Gender-Aspekte sind nicht zu beachten.

Kostentabelle

Es entstehen die in der Drucksache dargestellten finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 17.11.2010