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| 2351/2003 (Originalvorlage) |
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Die Lokalpresse (HAZ) berichtete am 23. Oktober über einen Verwaltungsrechtsstreit im Zusammenhang mit der Abrechnung einer Ölspurbeseitigung (“Wer muß für den Einsatz zahlen?"). Das städtische Rechtsamt hatte vergeblich versucht, den entsprechenden Feuerwehreinsatz bei einer Bürgerin abzurechnen, die selbst Opfer der Ölspur geworden war.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung der Aurfassung, dass dieser Vorgang seitens des Rechtsamtes bürgerfreundlich, rechtlich vertretbar und rationell behandelt worden ist?
2. Läßt sich anhand dieses Falles ein neuer Grundsatz des Verwaltungshandelns erkennen, Einnahmen um jeden Preis bei jedem beliebigen Adressaten zu erzielen - und zwar ohne Ansehen von konkreter Verantwortung bzw. schuldhafter Verursachung?