Antrag Nr. 2350/2007:
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2350/2007 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten

Antrag,

Die Verwaltung wird aufgefordert,
1.zu veranlassen, dass die untere Rodenschutzbehörde unverzüglich die von schadstoffbelastetem Grundwasser betroffenen Brunnen in den }-lainhölzer Kleingartenkolonien auf die jeweilige Belastung mit dem krebsauslösenden Vinylchlorid sowie auf möglicherweise weitere bei der Verarbeitung von Metall entstehende Giftstoffe untersucht.
2.schnellstmöglich die erforderlichen Schritte für einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, damit für die in den Kleingärten dauerhaft wohnenden Menschen eine einwandfreie Trinkwasserversorgung erfolgen kann.

Begründung

Die betroffenen Kleingärtner sind erheblich verunsichert über den Grad und die Folgen der vom ehemaligen Sorst-Gelände ausgegangenen Belastung des Grundwassers. So besteht zum Beispiel berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage, ob das zum Verzehr bestimmte Obst und Gemüse durch das Gießen mit Brunnenwasser möglicherweise Giftstoffe aufgenommen hat.
Laut § 9 Absatz 1 des Bundesbodenschutzgesetzes ist die zuständige Behörde verpflichtet, zur „Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen (zu) ergreifen". Bisher aber wurden die einzelnen Brunnen nicht beprobt, vielmehr wurden nur nach einem groben Raster Proben abseits der Brunnen entnommen.
Insbesondere liegen den Gärtnern keine Informationen darüber vor, ob das Grundwasser auch auf andere Gifte außer Vinylchlorid und Trichlorethen hin untersucht wurde und auf welche. Hier ist die Bodenschutzbehörde ihrer Informationspflicht nach § 12 Bundesbodenschutzgesetz bisher nicht nachgekommen. Auch bestehen berechtigte Zweifel an der pauschalen Auskunft der Behörde, die bereits festgestellten Gifte würden von Pflanzen aller Art nicht absorbiert.
Einen entsprechenden Antrag hat der Bezirksrat Nord am 24. 9. 2007 einstimmig verabschiedet.
Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender