Drucksache Nr. 2349/2022:
Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2023

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2349/2022
4
 

Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2023

Antrag,

1. den in den Preislisten (Anlagen 1-3) ausgewiesenen Nutzungsentgelten für die Ferieneinrichtungen Sommercamp Otterndorf, Feriendorf Eisenberg „Günter Richta“ und die Freizeitanlage Wennigsen ab 2023 zuzustimmen.
2. den Verkaufspreis für die FerienCard ab 2023 auf 11,00 € festzulegen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard kostenfrei.
3. den in der "Finanziellen Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service ab 2023" (Anlage 4) ausgewiesenen Beträgen für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenerstattung und den Ermäßigungen für mitreisende Familienangehörige zuzustimmen und die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, Preisanpassungen dieser Beträge jährlich um jeweils bis zu 4 %, gerundet auf den nächsten 0,10 € Betrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
4. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, zu den Antragspunkten 1. und 2. jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
5. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Erhöhung der Nutzungsentgelte hat keine Auswirkungen auf den im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Zuschussbetrag für das Produkt 36602. Die Erhöhung ist zur Abdeckung der in 2023 zu erwarteten inflationsbedingten Mehrausgaben zwingend erforderlich.

Begründung des Antrages

Zu 1.
Die Nutzungsentgelte für das Sommercamp Otterndorf wurden letztmalig mit DS 2441/2008 N 1, für das Feriendorf Eisenberg „Günter Richta“ mit DS 1902/2018 und die Freizeitanlage Wennigsen mit DS 1670/2017 festgelegt. Die in diesen Drucksachen festgelegte Preisstruktur hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird nicht verändert.

Im Jahr 2022 haben sich bei vielen Kostenpositionen erhebliche Preissteigerungen ergeben. Die Inflationsrate liegt laut Statistischem Bundesamt in 2022 bei bis zu 8,5 %. Einzelne Produkte wurden jedoch noch erheblich teurer. Zum Beispiel liegt die Preissteigerung für Holzpellets bei 300 %, der Preis für Heizöl ist ebenso um mehr als 50 % angestiegen. Auch bei den Gaspreisen erwarten wir einen erheblichen Mehraufwand. Der Preisanstieg bei Lebensmitteln von Juli 2021 zu Juli 2022 liegt laut der Verbraucherzentrale bei 14,8 Prozent, wobei einzelne Produkte wie Molkereiprodukte, Gemüse oder Kartoffeln Preissprünge von bis zu 40 % aufweisen. Auch die Kosten für Bustransfers haben sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich verteuert. Grundsätzlich ist keine Warengruppe von den Preissteigerungen ausgenommen. Für 2023 erwarten alle führenden Wirtschaftsinstitute weitere inflationsbedingte Kostenerhöhungen.

Diese Kostensteigerungen waren bei der Haushaltsplanung 2023/2024 nicht vorherzusehen. Die Erhöhung der Entgelte ist somit zwingend erforderlich, um die unvermeidbaren Mehrkosten zu decken und somit den veranschlagten Haushaltsfehlbetrag einhalten zu können. Es wird eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 20 % beantragt. Ob diese ausreicht, alle anfallenden Mehrkosten zu decken, hängt von der Preisentwicklung 2023 ab, weitere Fehlbeträge sind durch Einsparungen im Produkt zu decken.

Die Kosten für eine Übernachtung mit Vollpension steigen in den Einrichtungen dann auf 25,00 € - 35,00 € je Person und Nacht. Der Preis variiert je nach Einrichtung und Unterbringungsart. Die Übernachtungsentgelte sind mit denen anderer Gruppenunterkünfte (z.B. dem DJH) vergleichbar und absolut angemessen. Die Ermäßigungen u.a. für hannoversche Gruppen, Kinder unter 9 Jahren und HannoverAktivPass-Inhaber*innen bleiben unverändert bestehen. Da Kurzzeitbelegungen von Zeltdörfern für eine Nacht einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verursachen, wird für das Sommercamp Otterndorf ab 2023 eine Mindestaufenthaltsdauer für Gruppenbelegungen von zwei Übernachtungen festgelegt.

Zu 2.
Das Aufgabengebiet der FerienCard wurde 2019 in das Sachgebiet Jugend Ferien-Service und in das zugehörige SAP-Produkt 36602 überführt. Die beschriebenen Kostensteigerungen betreffen die FerienCardaktionen genauso. Daher wird für 2023 eine moderate Erhöhung des Verkaufspreises um 1,00 € auf 11,00 € vorgeschlagen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard weiterhin kostenfrei. Die Erhöhung wird die zu erwartenden Mehrkosten nicht komplett abdecken, eine stärkere Kostenanpassung halten wir aufgrund der großen Bedeutung der FerienCard für die Kinder- und Jugendarbeit in den Ferien für nicht vertretbar. Weitere Mehrausgaben sind durch Einsparungen im Produkt zu decken.

Zu 3.
Die "Finanzielle Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service ab 2023" wurde letztmalig mit DS 0291/2009 vom Rat beschlossen. Die getroffenen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht kein Veränderungsbedarf. Aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen sind jedoch auch diese Positionen anzupassen. Es wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung pro Tag um 0,50 € vorgesehen. Die pauschale Fahrtkostenerstattung soll um 5,6 % angehoben werden. Im gleichen Rahmen wird die Anpassung der Sonderpreise für mitreisende Familienangehörige vorgeschlagen, durchschnittlich 5 % entspricht 0,50 € je Person und Nacht. Diese Anpassung bleibt unter der allgemeinen Entgelterhöhung, um dem Jugend Ferien-Service auch zukünftig die unerlässliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu sichern. Auch die Ermächtigung zur eigenmächtigen Anpassung der Beträge entspricht der bewährten Regelung aus DS 0291/2009. Die Mehraufwendungen sind in den Haushaltsansätzen berücksichtigt.

Neu in die Regelung aufgenommen wird die Aufwandsentschädigung für FerienCardhelfer*innen. Das Aufgabengebiet wurde 2019 in das Sachgebiet Jugend Ferien-Service überführt, die Regelung ist somit einzuführen. Die für FerienCarddhelfer*innen vorgeschlagene Aufwandsentschädigung ab 2023 wird als Pauschalbetrag ausgezahlt. Sie deckt Aufwendungen für Fahrtkosten, Zusatzverpflegung oder aktionsbedingte persönliche Kosten. Für Aktionen mit einer Länge von bis zu 4 Stunden wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 14,00 €, darüber hinaus wird ein Betrag in Höhe von 28,00 € gezahlt. Die Aufwendungen sind im Haushaltsansatz berücksichtigt.

Zu 4. und 5.
Die Formulierungen entsprechen den in den bisher gültigen Drucksachen auf Anregung des RPA getroffenen Regelungen. Sie haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht keine Notwendigkeit, sie inhaltlich zu verändern. Ein erneuter Beschluss wird notwendig, um, auch nach der Neufestsetzung der Entgelte in dieser Drucksache und Aufhebung der bisherigen Drucksachen, weiterhin eine rechtssichere Arbeitsgrundlage zu haben.

51.5 
Hannover / 05.09.2022