Antrag Nr. 2346/2022:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Fernwärmesatzung Hannover: Drucks. Nr. 0081/2022 N1

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2346/2022 (Originalvorlage)
0081/2022 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Fernwärmesatzung Hannover: Drucks. Nr. 0081/2022 N1

Antrag

zu beschließen:

der Paragraph 11 der Satzung wird wie folgt spezifiziert: „Diese Satzung tritt zum … in Kraft, wenn die zuständigen Versorger eine Quote von mindesten 75% grün erzeugter Fernwärme bereitstellen können. Das Erreichen des Ziels und die damit in Kraft tretende Gültigkeit der Satzung sind vom Rat zu bestätigen.
Gleichzeitig tritt Mit der Bestätigung des Inkrafttretens der Fernwärmesatzung, tritt die Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Landeshauptstadt Hannover vom 13. September 1973 (Amtsblatt für den Re.-Bez. Hannover, Nr. 21, vom 26. September 1973) außer Kraft.

Begründung

Die Entwicklungen im Energiesektor der letzten 6 Monate, die maßgeblich durch die Neubewertung der Energiepartnerschaft zu Russland erfolgten, lassen eine kurzfristige Umstellung der Energieerzeugung von Kohle auf Gas wenig zeitgemäß erscheinen.

In Ihrer Prognose geht Enercity davon aus, dass grüne Fernwärme erst 2025 zur Verfügung stehen wird.

Im Sinne der Versorgungssicherheit und der Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voran zu treiben, scheint es sinnvoll, die Umstellung auf Erneuerbare zu beschleunigen, so dass den Fernwärmekunden ein ökonomisch und ökologisch kalkulierbares und verlässliches Angebot gemacht werden kann.