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Als moderne attraktive Arbeitgeberin zielt die LHH weiterhin auf die Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer gleichermaßen zu erleichtern. Die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch der Abbau von Unterrepräsentanzen in ihren jeweiligen Zusammenhängen soll berücksichtigt werden können.
In jedem Kalenderjahr werden daher vom gesamtstädtischen Personalkostenansatz 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget (Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung – FGG) eingestellt, um daraus entsprechend der festgelegten Vergabekriterien (Beschlussdrucksache 0013/2018) geschlechtergleichstellende Maßnahmen finanzieren zu können.
Über die Verteilung der Gelder entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertretung des Gesamtpersonalrates sowie einer Vertretung aus dem Bereich Personal und Organisation. Eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieses Budgets erfolgt durch den Bereich Personal und Organisation im Folgejahr.
Zu Beginn jeden Jahres wird die Ausgabenentwicklung durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Es werden Schwerpunkte der Finanzierung ausgemacht und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen. Auch die unterschiedliche Inanspruchnahme der Vergabekriterien, die seit dem 01.07.2018 gültig sind, wird aufmerksam verfolgt.
Für Maßnahmen, die aus dem Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollen, muss vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall beantragt und begründet werden.
Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung dieser Mittel ist im Regelfall das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Nach Ablauf der Förderzeit (je nach Vergabekriterium) müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem eigenen Budget einplanen.
Der Eigenanteil wird nach Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss wegen des hohen Arbeitsaufkommens, das mit der Erhebung verbunden ist, nicht mehr errechnet. In Anlehnung an die vorherigen Jahre kann der Anteil am gesamtstädtischen Personalkostenansatz auf ca. 2,7 % geschätzt werden. Das entspricht einem geschätzten Betrag von 17,1 Mio €. Ein Hauptteil dieser im normalen Personalkostenansatz enthaltenen Mittel wird für Vertretungszeiten verwendet.
1. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2022
Im Berichtsjahr traf sich die Vergabekommission an acht Terminen, um über die gestellten Anträge zu entscheiden. Mit 1.058.858 € wurde das Budget in 2022 nicht vollständig ausgeschöpft. Ein Restbetrag von 41.142 € floss an den allgemeinen Haushalt zurück.
Der
Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten im Jahr 2022 Zahlungen bewilligt bekamen.
Wie bereits in den Vorjahren, lässt sich auch im Berichtsjahr feststellen, dass einige Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat erhielten, z. B. der Fachbereich Jugend und Familie mit 343.182 € bei einem Frauenanteil von 79,2 %. Der Fachbereich Kultur hat mit 215.433 € den höchsten Betrag aus dem Budget abgerufen, der Frauenanteil liegt bei 64,5%. Ebenfalls zu erwähnen ist der Fachbereich Senioren mit einem Frauenanteil von 79,2 % und einem Budgetverbrauch von 38.799 €. Im Vergleich zu den anderen Fachbereichen erhielt der Fachbereich zwar eine eher geringere Summe, es ist aber der Fachbereich mit den meisten Anträgen (51 Stück).
Fachbereiche mit einer geringeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten führten ebenfalls Maßnahmen durch, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise im Berichtsjahr für den Fachbereich Personal und Organisation (49,9% Frauenanteil) 49.028 € und für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (53,8% Frauenanteil) 116.024 € bewilligt. Hingegen gab es bei der VHS, wie auch im Vorjahr, trotz des Frauenanteils von 67,5%, keine Beantragungen.
2. Überblick geförderte Maßnahmen
In der
Anlage 2 werden die Jahre 2015 bis 2022 gegenübergestellt, um zu verdeutlichen, wie sich die Gewichtung bei ausgewählten Kriterien in den letzten Jahren entwickelte. Dabei wurden Kriterien ausgewählt, die erkennbare Dynamiken aufweisen.
Ein Anstieg bei den Ausgaben ist bspw. bei den Kriterien vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4), Beschäftigung von Mitarbeiter*innen während der Elternzeit (2.1.1), Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2) sowie beim Kriterium Besonderes (5.3) zu verzeichnen.
Ein Rückgang der Ausgaben erfolgte hingegen bei den Kriterien Aufteilung einer Stelle in zwei Mal 30 Stunden oder 25 und 30 Stunden (1.1), Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2), Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1) und strukturelle Maßnahmen (5.2).
Weitere Ausführungen dazu sind unter Punkt 2.1 aufgeführt.
2.1 Entwicklung der Abfrage zu den einzelnen Vergabekriterien
Die Auflistung der Anlage 3 zeigt die Inanspruchnahme zu den einzelnen Kriterien, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen, Ämtern und Betrieben. Nachfolgend einige Hervorhebungen zu ausgewählten Kriterien:
Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4)
Nachdem das Kriterium im Vorjahr einen deutlichen Anstieg verzeichnete, konnte es auch im Berichtsjahr wieder einen Zuwachs erfahren. Der Anstieg für dieses Kriterium beläuft sich auf ca. 50.000 € bei einer Gesamtsumme von 148.507 €.
Den größten Anteil hat der Fachbereich Schule mit 61.988€ für drei Maßnahmen in Anspruch genommen. Durch die bewilligten Maßnahmen wurde den Beschäftigten ein flexibler und ihren privaten Umständen angepasster Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.
Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1)
Der kontinuierliche Anstieg aus den Jahren 2015 – 2018 hat sich, nach einem deutlichen Rückgang in 2019, im Berichtsjahr für dieses Kriterium fortgesetzt. Das Kriterium beläuft sich mit einem Zuwachs von ca. 130.000 € auf insgesamt 357.356 € und ist damit das Kriterium mit dem größten Anteil an der Gesamtsumme der Fördermittel. Zudem ist anzumerken, dass eine derartig hohe Summe bisher für kein anderes Kriterium abgerufen wurde.
Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 270.160€ (verteilt auf 14 Maßnahmen) den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Beschäftigung während der Elternzeit. Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (68.770€) und den Fachbereich Personal Kultur und Feuerwehr. Die Wochenstundenzahl für die bewilligten Maßnahmen reichen von acht Stunden bis zu den maximal möglichen 30 Stunden. Mit dieser Maßnahme wurde, wie schon beim Kriterium zuvor, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert sowie ein flexibler Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.
Aufteilung einer Stelle (1.1)
Mit einer Ausschöpfung von 132.917 € (ca. 75.000 € weniger als im Vorjahr) befindet sich das Kriterium auf seinem niedrigsten Stand seit 2017.
Der Fachbereich Kultur hat mit einer Summe von 71.221 € sieben teilzeitbegründete Arbeitszeitüberschneidungen von Mitarbeitenden gefördert. Der restliche Teil der Summe floss an die Fachbereiche Schule (20.168 €), Personal und Organisation (16.409 €), Soziales (14.406 €) sowie Planen und Stadtentwickeln (10.713 €).
Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2)
Dieses Kriterium hat bis 2021 einen Zuwachs erfahren, im Berichtsjahr hingegen ist ein Rückgang der Ausschöpfung auf insgesamt 73.319 € festzustellen. Auch in 2022 hat der Fachbereich Kultur mit 51.448 € für vier Maßnahmen den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten erhalten.
Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, welcher 2 Anträge für insgesamt 13.653 € für Stellenteilungen bewilligt bekommen hat sowie die Fachbereiche Personal und Organisation und Öffentliche Ordnung.
Dieses Vergabekriterium benötigt immer einen sachlichen Grund, bei dem das Ende der Mehrarbeit absehbar ist, weshalb die Förderdauer auf drei Jahre beschränkt ist. Ein Beispiel hierfür war aus dem Fachbereich Kultur die Begleitung des Sanierungsprojekts des Historischen Museums, oder die Bearbeitung eines Drittmittelprojekts im Zusammenhang mit der Städtepartnerschaft der Landeshauptstadt Hannover, bei der akut ein Mehrarbeitsbedarf entstand.
Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2)
Die Abschöpfung zu diesem Kriterium ist im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Gesamtsumme von 86.296 € floss im Jahr 2022 nicht – wie in den meisten Jahren zu vor – ausschließlich an den Fachbereich Senioren. 41.426 € wurden vom Fachbereich Kultur abgerufen, womit zwei Personalausfälle ausgeglichen werden konnten. Weitere 7.609 € gingen an das Congress Centrum Hannover und 37.261 € an den Fachbereich Senioren. Der Fachbereich Senioren konnte damit für Personalersatz im Falle von 50 erkrankten Personen sorgen.
Wie bereits das Kriterium persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1), richtet sich auch dieses Kriterium speziell an die Förderung von Frauen, welches sich bei den bewilligten Anträgen auch widerspiegelt.
Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1)
Bei diesem Kriterium ist – im Gegensatz zu den Vorjahren – ein deutlicher Abstieg der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Es wurden ca. 140.000 € weniger als im Vorjahr abgerufen, bei einer Gesamtsumme von 62.771 € für das Berichtsjahr.
Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 31.659 € den größten Anteil bewilligt bekommen und realisierte damit zwei Maßnahmen. Der Fachbereich Schule erhielt Mittel in Höhe von 26.797 € für eine Maßnahme.
Beispielhaft sei hier die Maßnahme für eine Beschäftigte aus dem Kita-Bereich genannt, die ihre aktuellen Aufgaben durch eine Langzeiterkrankung nicht mehr wahrnehmen konnte. Durch die Förderung wurde es ihr ermöglicht, sich für eine Dauer von sechs Monaten in anderen Tätigkeitsbereichen auszuprobieren, um gemeinsam mit dem Fachbereich eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
Besonderes (5.3)
Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die von der Kommission für förderfähig gehalten werden, jedoch im Kriterienkatalog nicht eindeutig zu verorten sind. In 2022 beläuft sich die Auslastung zu diesem Kriterium auf eine Gesamtsumme von 159.899 € - dieser Betrag setzt sich für das Berichtsjahr folgendermaßen zusammen:
Fachbereich und Maßnahme | Ausgaben |
Feuerwehr:
Unterstützung für ca. 2 Jahre für eine Frau innerhalb der Laufbahngruppe 2 bis zum Einsatz auf eine freiwerdende Planstelle in 2023. | 87.048 € |
Jugend und Familie:
6-monatige Unterstützung bei der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in (mit 3 Anträgen). | 27.559 € |
Planen und Stadtentwicklung:
8-monatige Überbrückung, bis eine neue Position gefunden wurde. | 4.464 € |
Kultur:
3-monatige Überbrückung, bis zur Einrichtung einer neuen Stelle. | 13.251 € |
Personal und Organisation:
Personelle Kompensation aufgrund fehlender Bewerber*innen auf eine befristete Stell in Teilzeit. | 26.039 € |
Senioren:
Unterstützung bei einer (krankheitsbedingten) Fortbildung. | 1.538 € |
Gesamtsumme | 159.899 € |
2.2 Abgelehnte Anträge
Trotz eines Restbetrages von 41.142 €, der an den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen ist, konnte in insgesamt drei Fällen keine Bewilligung erfolgen.
Den Anträgen konnte nicht entsprochen werden, weil weder ein geschlechterfördernder Aspekt, noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gemäß den übrigen Vergabekriterien erkannt werden konnte. Alle Fälle stellten sich als rein personalwirtschaftlich begründet dar.
2.3 Geschlechterspezifische Betrachtung der Antragslage
Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 139 Anträge gestellt. Davon konnten insgesamt in 12 Fällen Männer von den Fördermitteln für Geschlechtergleichstellung profitieren.
Es wurden bei den Männern drei Anträge nach dem Kriterium Aufteilung einer Stelle (1.1), sechs Anträge nach dem Kriterium Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2), drei Anträge nach dem Kriterium Besonderes (5.3) und jeweils ein Antrag bei den Kriterien Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2) sowie Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2.2) bewilligt.
Dabei hat der Fachbereich Senioren mit fünf geförderten Mitarbeitern den höchsten Anteil, gefolgt von dem Fachbereich Kultur mit drei geförderten Mitarbeitern. Der verbleibenden Anträge kamen aus den Fachbereichen Personal und Organisation, Hannover Congress Centrum, Schule sowie Jugend und Familie.
Die Anzahl der Frauen, für die Fördermittel bewilligt wurden, liegt im Berichtsjahr bei insgesamt 126.
2.4 Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets in den letzten Jahren
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets seit 2014 dargestellt mit den jeweiligen Beträgen in Euro.
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
951.783 | 864.673 | 775.459 | 1.099.859 | 1.074.555 | 932.219 | 928.073 | 1.073.304 | 1.058.857 |
3. Ausblick auf die Arbeit der FGG-Kommission
Die Abschöpfung aus dem Etat liegt zum 01.10.2023 bei ca. 90%. Ende des Jahres wird sich die Kommission erneut zusammensetzen, um über einzelne Vergabekriterien zu diskutieren.
Für die kommenden Jahre plant die Kommission zum einen das Antragsverfahren der Fördermittel zu digitalisieren und zum anderen die Antragstellung nach dem jeweiligen Haushaltsrhythmus zu koordinieren. Bislang können Anträge nur für das jeweilige Kalenderjahr gestellt werden, was zur Folge hat, dass zum Jahreswechsel neue Folgeanträge gestellt werden müssen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Verfahren entwickelt wurde, bevor (wie inzwischen üblich) ein Doppelhaushalt beschlossen wurde. Wenn sich das Verfahren am Doppelhaushalt orientiert, bekommen die Fachbereiche und jeweiligen Arbeitnehmer*innen die Chance, einfacher und längerfristig zu planen. Maßnahmen, bei denen sich die Genehmigungsgrundlage verändert hat, werden davon unberührt auch zukünftig nicht gefördert.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Mittel bereits im Haushalt enthalten sind.