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Durchsetzung des Nutzungsverbots für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Ausnahme der Busse der Üstra-Linie 900) an Wochenenden auf der Waldchaussee
Mit dem Antrag 1647/2024 haben der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass die Waldchaussee nach Beendigung der Arbeiten an der Brücke über den Schiffgraben ab Ende des Jahres 2025 von Bussen der Üstra-Linie 900 zukünftig an allen Tagen der Woche befahren werden kann, aber an den Wochenenden für den motorisierten Individualverkehr gesperrt bleiben soll. Dementsprechend wurde die Waldchaussee im März 2025 für die unterschiedlichen Verkehrsarten und -zeiten gewidmet.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zudem eine akzeptable Reisezeit für die Linienbusse zu ermöglichen, wird die Straße in der Zeit des Durchfahrtsverbots mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.
Das wochenendliche Durchfahrtsverbot für den motorisierten Individualverkehr wird weiterhin mit Schranken durchgesetzt werden. Die Busse und die Schranken werden mit Kommunikationskomponenten ausgestattet, die eine Öffnung der Schranken auf Busanforderung ermöglichen. Zusätzlich wird mittels Radardetektoren sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht zwischen den Schranken hängenbleiben, sondern dass ein Verlassen des Bereichs immer möglich ist.
Bei Fehlfunktion der Schranken kann diese auch mittels Schlüssel durch das Fahrpersonal der Busse manuell geöffnet werden. Die Meldung der Fehlfunktion erfolgt dann über die Leitstelle an den Schrankenhersteller, mit dem ein Servicevertrag für die Fehlerbeseitigung geschlossen wird.
Die zwischenzeitliche Avisierung der verkehrsrechtlichen Überwachung der in die Waldchaussee einfahrenden Fahrzeugarten mit einer neuartigen Verkehrsüberwachungsanlage, die Busse des ÖPNV von anderen Fahrzeugen unterscheiden kann, ist derzeit leider nicht möglich, da kein Einvernehmen dafür mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hergestellt werden konnte.
Umsetzung der Maßnahme
Die Umsetzung soll bis zur Freigabe der Waldchaussee nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange sind bei der Verkehrsüberwachungsanlage in der Waldchaussee nicht betroffen
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54602.904 | |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| | Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€40,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€40,000.00) |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€6,000.00 |
| Abschreibungen |
€2,240.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€600.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€8,840.00) |
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66.1
Hannover / Nov 10, 2025