Drucksache Nr. 2342/2005:
Nachhaltige Gebäudsanierung
hier: Grundschule Fichteschule (einschl. Kindertagesstätte Voltmerstraße 60)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2342/2005
3
 

Nachhaltige Gebäudsanierung
hier: Grundschule Fichteschule (einschl. Kindertagesstätte Voltmerstraße 60)

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung)
gem. § 10 GemHVO zur Sanierung der Grundschule Fichteschule in Höhe
von insgesamt 2.820.000 € sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 868.000 €, der Auftragserteilung im Rahmen
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.943.000 € und

3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Finanzierung:

Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement aus den
Wirtschaftsjahren 2001 - 2004 und 2005 zur Verfügung:
  • Position 2SB.01-01 (Nachhaltige Gebäudesanierung Schulen) in Höhe von
55.000 € der Jahre 2001 - 2004 (Restmittel)
  • Position 2SB.01-01 (Nachhaltige Gebäudesanierung Schulen) in Höhe von
813.000 € aus dem Jahr 2005

Die Fortführung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2006 mit 1.592.000 € und im Jahr 2007 mit
351.000 € aus der Position 2SB.01-01 (Nachhaltige Gebäudesanierung Schulen) im
Wirtschaftsplan des Fachbereiches Gebäudemanagement.
Dazu kommen Mittel in Höhe von 9.000 € aus dem Vermögenshaushalt der Landeshaupt-
stadt Hannover für die IuK-Maßnahmen im Schulverwaltungsbereich aus der
Haushaltsstelle 2.0610.935000.9-013 (Leasing Hochgeschwindigkeits-Datennetz).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden,
ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und
inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer - im
Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. a. (siehe Drucksache 1278 / 2003)

Zu 1.
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und
daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Zu 2.
Frauen können von der geplanten Sanierungsmaßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:

als Schülerinnen, Lehrerinnen, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiterinnen im Verwaltungsdienst,
als Elternteile und
als sonstige Besucherinnen.

Bei den Baumaßnahmen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
Der Umfang der jeweiligen Anlagen entspricht den rechtlichen Vorgaben.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung2.811.000,00 €Wirtschaftsplan GM 2 SB.01-01Sachausgaben182.700,00 €1.2100.535000.1
Einrichtungsaufwand9.000,00 €2.0610.935000.9.013Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten800,00 €UA 1.0610
Ausgaben insgesamt2.820.000,00 € Ausgaben insgesamt183.500,00 € 
Finanzierungssaldo-2.820.000,00 € Überschuss / Zuschuss-183.500,00 € 
Begründung des Antrages

Bereits im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Sonderprogramm Sanierung Infrastruktur hat der Rat die Verwaltung 1999 beauftragt, zur baulichen Sanierung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten ein mehrjähriges und umfassendes Sanierungsprogramm aufzulegen (vgl. Drucksache 1967/99). Seitdem wurden die Sanierungsprogramme 2000, 2001, 2002, 2003/2004 und 2005 beschlossen und weitgehend umgesetzt.

Im November 2005 hat der Verwaltungsausschuss der Beschlussdrucksache
Nr. 2073/2005 zum Jahresprogramm 2006 "Nachhaltige Gebäudesanierung"
zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, Haushaltsunterlagen für
die in der Drucksache genannten sanierungsbedürftigen Schulen und
Kindertagesstätten zu erstellen.

Die "Nachhaltige Gebäudesanierung" ist Bestandteil / Fortsetzung des im Mai 2000 dem
Rat vorgestellten Handlungsprogramms zur Stadtentwicklung 2001 - 2005.







Ziel der "Nachhaltigen Gebäudesanierung" ist - neben der Sanierung der Bausubstanz -
auch die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie die Berücksichtigung von
Sicherheitsanforderungen (Feuerwehr, Gemeindeunfallversicherungsverband - GUV,
Gewerbeaufsichtsamt - GAA), Barrierefreiheit, Informations- und Kommunikationstechnik -
IuK und Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Angestrebt wird, in den sanierten
Gebäuden in den nächsten 5 - 10 Jahren keine größeren Baumaßnahmen durchführen zu
müssen.

Die Objekte wurden nach ihrer Sanierungsbedürftigkeit ausgesucht. Aufgrund von
Voruntersuchungen und einer gutachterlichen Feinanalyse wurde die Grundschule
Fichteschule als Sanierungsmaßnahme in das Jahresprogramm 2006 der "Nachhaltigen
Gebäudesanierung" aufgenommen. Infolge der Mittelkürzungen im Wirtschaftslplan 2005
durch die Kommunalaufsicht des Landes konnte die Finanzierung der als dringlich
einzustufenden Maßnahme nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - aus den Mitteln des
Jahres 2005 erfolgen.

Terminplanung:

Es soll im Sommer 2006 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung ist für
Herbst 2007 vorgesehen.
Im Schulgebäude ist neben der Grundschule auch eine Kindertagesstätte untergebracht.
Die Grundschule wird während der Bauzeit absprachgemäß für voraussichtlich ein
Schuljahr ausgelagert; die im Trakt II untergebrachte Kindertagesstätte zieht für den
Zeitraum der dort stattfindenden Sanierung vorübergehend in den Trakt I.

Schulentwicklung:

Die GS Fichteschule ist 3-zügig. Sie hat im laufenden Schuljahr 2005/6 12 reguläre Klassen sowie eine Schulkindergartengruppe. Insgesamt hat die Schule zurzeit 275 Schülerinnen und Schüler.
Der Schulstandort wird langfristig zur schulischen Nutzung benötigt.

Kindertagesstättensituation:

In einem separaten Schultrakt der GS Fichteschule befindet sich eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt.

In der Einrichtung werden in 6 Gruppen insgesamt 125 Kinder betreut (15 Krabbler-, 50 Kindergarten- und 60 Hortplätze). Darin enthalten ist eine Hortgruppe mit 20 Plätzen, die in einem weiteren Gebäudeteil der Schule separat untergebracht ist. Für den Zeitraum der Sanierung werden alle Gruppen räumlich zusammengefasst.

Die Kindertagesstätte ist vollständig ausgelastet und wird auch langfristig zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz sowie zur Umsetzung der Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes benötigt.

Baubeschreibung:

Die Grundschule wurde in den Jahren 1955 / 56 erbaut und besteht aus 6 Trakten.
Im 1977 zu diesem Zweck umgebauten Klassentrakt II ist die o. g. Kindertagesstätte in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt untergebracht; im 1971 nachträglich errichteten Trakt VI befindet sich neben der Hortgruppe der Kindertagesstätte der Schulkindergarten.

Die Trakte I – V sind stark sanierungsbedürftig, so weisen u. a. die einfachverglasten Stahl/Glasfassaden gravierende Korrosionsschäden auf, die Sporthalle ist zurzeit wegen des abgängigen Bodenbelags gesperrt, nahezu die gesamte Haustechnik ist abgängig und muss umfassend erneuert werden.
Es sind erhebliche brandschutztechnische Defizite vorhanden, die durch den Einbau neuer Brand- und Rauchschutztüren behoben werden sollen.
Im Trakt VI sind dagegen nur geringfügige Arbeiten erforderlich.

Im Zuge der Sanierung werden sowohl kleinere Umbauten zur Anpassung an neue Bedürfnisse durchgeführt als auch der bislang offene Gang zwischen den Klassentrakten I und II, bzw. Sporthalle mit einer Fassade versehen, so dass die dort befindlichen und ebenso zu sanierenden WC-Anlagen zukünftig vom Gebäudeinnenraum zugänglich sind.

Einzelheiten können aus der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.

Besonderheiten:

Umwelt- und Klimaschutz:

Die neu einzubauenden Fenster und Fassadenbereiche entsprechen den Anforderungen der Energieeinsparverordnung - EnEV. Die oberste Geschoßdecke wird mit einer den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Wärmedämmung ausgestattet. Die Dimensionierung und Regelung der zu erneuernden Heizungsanlage wird dementsprechend angepasst.
Der Fernwärmeanschluss bleibt bestehen und wird anlagentechnisch optimiert.

Barrierefreiheit:

Das Gebäude wird über eine im Zuge der Sanierung herzustellende Rampe im Bereich des Haupteingangs barrierefrei erschlossen. Teile des Erdgeschosses werden aber auch zukünftig nur über Stufen zugänglich sein. Ein vorhandenes WC wird behindertenfreundlich umgerüstet.
Die Maßnahmen sind mit der Behindertenbeauftragten (Dez. III) abgestimmt.

Sicherheitsmassnahmen:

Die von Feuerwehr und Gemeindeunfallversicherungsverband geforderten Maßnahmen wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und werden im Zuge der Sanierung realisiert.

Energiebilanz:

Durch die Maßnahmen im Bereich der Gebäudehüllfläche, Wärmeversorgung bzw. - regelung und Beleuchtung ist eine Einsparung von ca. 348.000 kWh/a zu erwarten. Bezogen auf den jetzigen Zustand bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 44% und eine Einsparung von ca. 21.700 €/a bei gleichzeitiger Vermeidung von ca. 43.100 kg CO2-Ausstoß/a.




Kosten:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 2.820.000 € (vgl. Anlage 2).
Der hiervon auf die Grundschule ohne Kita entfallende Anteil beträgt 2.255.000 €. Dies entspricht 628 €/m². Darin enthalten sind Aufwendungen für Umbauten und ergänzende Bauteile in Höhe von ca. 86.500 €.
Die Kindertagesstätte in Trakt II hat eine Nettogrundfläche von 848 m². Die hierauf entfallenden Kosten betragen 562.000 €; dies entspricht 663 €/m².

Folgekosten:

Die Nebenkosten werden durch die Energieeinsparungen infolge energetisch wirksamer Sanierungsmaßnahmen erheblich reduziert. Die tatsächlichen Energie- und Wasserverbräuche sind auch nach der Sanierung in erster Linie vom Nutzerverhalten abhängig.

19 .25
Hannover / 15.11.2005