Antrag Nr. 2341/2024:
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025

Antrag

zu beschließen:

Abweichend von § 2 (1) der Satzung über die Aufstellung und Anbringung von Plakaten zum Zwecke der Wahlsichtwerbung (Plakatierungssatzung) wird die Frist zum Aufstellen und Anbringen von Plakaten zum Zwecke der Werbung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 auf sieben Wochen verkürzt. Sie beginnt somit am Freitag, 03. Januar 2025.

Begründung


Nachdem die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag auf den 23. Februar 2025 vorgezogen worden ist, würde die Frist zum Aufstellen und Anbringen von Plakaten zum Zwecke der Werbung für die Bundestagswahl laut Plakatierungssatzung vom 25.04.2024 am 27. Dezember 2024 beginnen. Mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und zur Vermeidung von Beschädigungen im Zeitraum um Silvester soll die Plakatierungsfrist um eine Woche verkürzt werden und somit erst am 03.01.2025 beginnen.