Anfrage Nr. 2341/2022:
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Bereitschaft der Stadtverwaltung, sich für Quereinsteiger zu öffnen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Bereitschaft der Stadtverwaltung, sich für Quereinsteiger zu öffnen

Wie im August 2022 zu lesen war, ermöglicht die Stadtverwaltung Hannover nun auch Quereinsteigern „aus allen Bereichen" den beruflichen Einstieg innerhalb der Verwaltung.
Der Nachweis einer langjährigen Berufserfahrung in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes entfällt; eine Berufsausbildung genügt.
Derzeit sind 719 Stellen bei der Stadt unbesetzt, das entspricht einer Quote von 7%.
Der Fachkräftemangel innerhalb der städtischen Behörden ist schon lange sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger deutlich spürbar: Wartezeiten von mehreren Wochen auf einen Termin z. B. in der Kfz-Zulassungsstelle und in den Bürgerämtern sind die Regel statt eine Ausnahme.
Auch aufgrund dieser Tatsachen stellte die unabhängige Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER Ende 2021 einen Antrag (Drucksache Nr. 2299/2021) „zur vermehrten Einstellung von Seiteneinsteigern". Leider wurde dieser Antrag in den betreffenden Ausschüssen einstimmig, sowie in der Ratssitzung vom 24.02.22 mit nur einer Ja-Stimme abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Bei der Abstimmung über den o.g. Antrag wurde Anfang 2022 von Seiten der Verwaltung argumentiert, Seiteneinsteiger könnten in Behörden ohne entsprechende fachspezifische Qualifikation nicht eingesetzt werden...


Nun aber reicht eine Berufsausbildung (wie auch schon in unserem Antrag gefordert) aus, um im öffentlichen Dienst eingestellt zu werden:
- Womit begründet die Verwaltung ihre Kursänderung?
- Warum ist nun scheinbar das möglich, was Anfang 2022 nicht möglich gewesen sein sollte?

2. Bei eigener selbstkritischer Betrachtung im Nachhinein: Ist die Verwaltung mittlerweile der Auffassung, dass -unabhängig vom „Parteilogo"- der damalige Antrag nicht doch in die richtige Richtung zielte dass und man die Rekrutierung von Quereinsteigern somit nicht deutlich hätte beschleunigen können? Wenn nein: Womit wird dieses begründet?

Jens Böning