Drucksache Nr. 2340/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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2340/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplans Nr. 1857 Dresdener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbin-
dung mit § 10 Abs. 1und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch die Planung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1857, Abschnitt 13 Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Nachverdichtung eines Bestandsgrundstückes schaffen.

Die Hanseatic Wohnungsbau GmbH beabsichtigt zur Nachverdichtung ihres Bestandes auf dem in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück in Hannover-Vahrenheide ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Auf der Grundlage eines mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmten Konzeptes soll ein neues Wohnhaus mit neun überwiegend kleinen Wohn-
einheiten entstehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1857 hat vom 14.06.2018 bis 20.07.2018 öffentlich


ausgelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Ein interner Hinweis führte dazu, dass in Kap. 8.2 der Begründung die Anzahl der Fahrradständer ergänzt wurde.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt ist als Anlage 3 beigefügt.

Die jetzt beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 12.10.2018