Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 2337/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 20.11.2025: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 20.11.2025: Ratsversammlung: Einstimmig
| 2337/2025 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung |
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Im Fusionsvertrag zwischen der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Burgdorf wurde vereinbart, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover in seiner bisherigen Zusammensetzung unverändert bestehen und besetzt bleiben soll. Dem Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages haben die Regionsversammlung, der Rat der Landeshauptstadt Hannover sowie der Rat der Stadt Burgdorf zugestimmt.
Mithin sind auch die zehn von der Trägerin zu stellenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Hannover formal neu zu wählen bzw. zu bestätigen. Die Wahl richtet sich nach den Vorgaben des NSpG (§ 33 a) für das Sparkassenwesen in der Region Hannover.
Somit ist noch ein formaler Ratsbeschluss herbeizuführen, der fünf Personen benennt, die zum Rat der Landeshauptstadt Hannover wählbar sind. Bei den derzeit in den Verwaltungsrat gewählten Personen ist sichergestellt, dass die nach dem NSpG sowie dem KWG bestehenden Anforderungen an die Qualifikation von Verwaltungsratsmitgliedern besteht.
Der Rat stellt die Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hannover durch Beschluss fest.