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Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.
Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Das ca. 4,3 ha große Plangebiet umfasst größtenteils den ehemaligen Bedarfsstellplatz Nord 10 der Deutschen Messe AG. Dieser wird als Parkplatz nicht mehr benötigt und soll zu einem Wohngebiet entwickelt werden.
Der Bebauungsplan soll zukünftig zum einen Baurecht für ein Wohngebiet schaffen und zum anderen das bestehende Baurecht der nördlich im Plangebiet situierten, nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe sichern. Hierfür werden die Bebauungspläne Nr. 503 und Nr. 1556 in Teilen überplant, wobei der planungsrechtlich festgesetzte, aber noch nicht realisierte Spielplatz aus dem Bebauungsplan Nr. 503 in die künftige Wohnbebauung integriert wird. Damit soll dem Bedarf nach dringend benötigtem Wohnraum nachgekommen werden und zugleich soll einer ungenutzten Fläche am Rande eines vorhandenen Quartiers eine neue Nutzung zugeführt werden. Zudem wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1793 in den künftigen Bebauungsplan Nr. 1917 überführt.
Für die Planung des allgemeinen Wohngebietes ist eine Mischung aus Geschoss- wohnungsbau und Reihenhäusern vorgesehen, die auch 30 % geförderten Wohnungsbau umfassen soll. Die Geschossigkeit der zukünftigen Gebäude soll durchschnittlich bei zwei bis drei Vollgeschossen liegen. Die Wohnbebauung soll neben öffentlichen Grünflächen und Verkehrsflächen auch durch einen öffentlichen Spielplatz ergänzt werden.
Im Norden des Bebauungsplans soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet für die Grundstücke der bestehenden Gewerbebetriebe festgesetzt werden, um somit das bestehende Baurecht fortzuschreiben. Für die vorhandenen Gewerbebetriebe sollen sich durch die zukünftig angrenzende Wohnnutzung keine emissionsbedingten Beschränkungen über die Bestandssituation hinaus ergeben.
Der Flächennutzungsplan, welcher derzeit allgemeine Grünfläche und anteilig gewerbliche Flächen darstellt, soll in einem Parallelverfahren für das Plangebiet geändert werden und zukünftig Wohnbaufläche und gewerbliche Baufläche darstellen.