Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Neubauplanung des Schulgebäudes, der Kindertagesstätte und der Sporthalle erfolgt zu gegebener Zeit in einer eigenen Drucksache.
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 20.02.2013 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 28.03.2013 bis 29.04.2013 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 folgenden Änderungsantrag beschlossen (Drucksache 15-2413/2013):
Der Bezirksrat möge den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Hinter 2. wird eingefügt „3. Im Zuge der Bauarbeiten sollen die Eingriffe in den Baumbestand auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden.“
Begründung:
Der auf dem Grundstück vorhandene, alte Baumbestand muss als besonders schützenswert angesehen werden. Dies sollte im Laufe des Verfahrens ausreichend berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beschluss des Stadtbezirksrates betrifft nicht die Ebene des Bebauungsplanverfahrens.
Dem Antrag soll aber dahingehend gefolgt werden, dass in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 2 zu dieser Drucksache) im Kapitel 6.2 Naturschutz, Abschnitt Baumbilanz, 2. Absatz (Seite 11) folgende Formulierung eingefügt wird:
"Im Zuge der Bauarbeiten sollen die Eingriffe in den Baumbestand auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden."