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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtZweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2019
Antrag,
die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage, einschließlich Anlagen 1-4, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung 2019 und dem Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501 | Straßenreinigung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
10.147.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-10.147.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-10.147.000,00 € |
|
Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover an der Straßenreinigung von 25 % gemäß Nds. Straßengesetz beträgt für das Jahr 2019 7.880.000 € (Vorjahr: 7.370.000 €). Bei der „Gebührenfestsetzung für die Gebührenperiode 2018-2020“ (Rats-Drucksache 2007/2017) wurden seinerzeit für das Jahr 2019 noch 7.816.690 € vorausberechnet; demgegenüber ist der jetzige Ansatz vom 7.880.000 € um rund 64.000 € bzw. 0,8 % höher. Ursache sind im Wesentlichen höhere Tarifsteigerungen bei den Personalkosten als seinerzeit angenommen.
Neben dem 25 %-Stadtanteil sind bestimmte Leistungen von aha von der Landeshauptstadt Hannover direkt zu tragen. Das ist die „Beseitigung verbotswidrig gelagerter Abfälle durch aha-Teams“ mit unverändertem Ansatz von 1.200.000 € sowie zusätzliche Leistungen im Rahmen der Konzeption „Hannover sauber!“ mit 1.067.000 €, die nicht auf den gebührenrechtlichen Bereich entfallen.
Die Umsetzung der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 27.9.2018 beschlossenen Konzeption „Hannover sauber!“ (Rats-Beschlussdrucksache Nr.1240/2018 iVm den Änderungen aus dem Antrag der Drucksache Nr. 2067/2018) ist im Wirtschaftsplan 2019 enthalten.
Begründung des Antrages
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vertreterin / der Vertreter ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21
Hannover / 11.10.2018