Drucksache Nr. 2333/2012:
Umbau des Ricklinger Stadtweges, 1. Bauabschnitt zwischen Pfarrstraße und Beekestraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2333/2012
1
 

Umbau des Ricklinger Stadtweges, 1. Bauabschnitt zwischen Pfarrstraße und Beekestraße

Antrag,

dem Umbau des Ricklinger Stadtweges, 1.Bauabschnitt zwischen Pfarrstraße und Beekestraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 818.000 €, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKom VG i.V. mit Ziffer 1.2.3. des Anhanges zur Hauptsatzung der LHH.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme I.54101.001.2

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Ricklinger Stadtweg
Ansatz 2012 500.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2013 (anteilig) 318.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.001
Gemeindestraßen / Ricklinger Stadtweg
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 225.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 818.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -593.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 5.625,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 20.450,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 14.825,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -29.650,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -29.650,00 €


Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 818.000 €.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Hochbahnsteige entlang des Ricklinger Stadtweges wurden in diesen Abschnitten die Seitenräume überwiegend neu gestaltet und ausgebaut. Außerhalb dieser Inselbaustellen besteht weiterhin der vorhandene Straßenquerschnitt. Besonders gefährdet ist in diesen Bereichen der Radverkehr. Ohne Schutzräume und Führung fährt der Radverkehr durch eine schmale Gasse begrenzt durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand und durch den fließenden Kraftverkehr bzw. der Stadtbahn.

Insbesondere beim Überholen von Radfahrern werden die erforderlichen Abstände vom fließenden Kraftverkehr zum Radfahrer häufig nicht eingehalten. Außerdem entstehen oft kritische Situationen, wenn parkende Fahrzeugführer ohne prüfenden Rückblick abrupt die Fahrertür öffnen.
Die Breite der Seitenräume ist unzureichend. Zerstörte oder abgängige Oberflächenbeläge, Bordeinfassungen und Gossenanlagen runden den schlechten städtebaulichen Gesamteindruck des Querschnitts ab.




2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Neugestaltung des Ricklinger Stadtweges entstehen erstmals durchgehende Elemente für den Radverkehr. Dabei werden die bereits vorhandenen Umbauten im Bereich der neuen Hochbahnsteige mit in die Planung einbezogen. Die Führung des Radverkehrs erfolgt auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen parallel zum Fahrbahnrand. Die Regelbreite beträgt dabei 1,60 m, in den Anschlussbereichen ist die vorhandene Breite der Schutzstreifen teilweise geringer.

Der ruhende Verkehr soll zukünftig im vorgezogenen Seitenraum direkt hinter der Bordanlage platziert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Parkregelung eindeutig wird und damit ein Fehlverhalten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die dabei vorgesehene niedrigere Bordansicht ermöglicht außerdem ein bequemeres Ein- und Ausparken und vermindert die Störung im nachfließenden Verkehr. Durch das gewählte Konzept, auf die separate Bordeinfassung der Parkstände zu verzichten, gewinnt die Nebenanlage optisch an Raum und wirkt in ihren Proportionen passender für diese Verkehrsachse. Dies unterstützt den städtebaulichen Charakter sowie die vorhandenen geschäftlichen Nutzungen im Erdgeschoss. Die Parkstände erhalten eine gesonderte Pflasterung mit quadratischen Betonplatten (20cm/20cm) in einer Regelbreite von 2,00 m. Die Breite der angrenzenden Gehwege bewegt sich zwischen 2,40 m und 6,00 m.

Angrenzende Einmündungen erhalten die zur Abgrenzungen zwischen Hauptverkehrsstraßen und untergeordneten Einmündungen üblichen höhengleichen Aufpflasterungen. Die Bord-/Gossenanlage verläuft daher auch im Einmündungsbereich durchgehend, der Übergang zur Nebenstraße wird durch eine Anrampung begrenzt.

Baumpflanzungen sind aufgrund der vorhandenen Vielzahl von unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsleitungen leider nicht mit vertretbarem finanziellen Aufwand möglich.

Aufgrund besonders schwieriger Rahmenbedingungen wird die Baumaßnahme in 2 Bauabschnitte gegliedert. Der zunächst fertiggestellte Planungsbereich, der auch Grundlage dieser Drucksache ist, hat eine Baulänge von ca. 335 m; er beginnt an der Beekestraße und endet an der Pfarrstraße.

Der nächste Bauabschnitt von der Pfarrstraße bis zum Friedrich-Ebert-Platz befindet sich derzeit in der Planungsphase und wird 2013 mit einer eigenen Beschlussdrucksache vorgelegt.

Die gegenwärtige Zeitplanung sieht vor, dass nach Beendigung der Bauarbeiten des 1. Bauabschnittes anschließend mit den Bauarbeiten des 2. Bauabschnitts begonnen werden kann.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.

Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme des 1.Bauabschnittes im Frühjahr 2013 zu beginnen und im Herbst 2013 fertigzustellen. Im Anschluss daran beginnen die Bauarbeiten des zweiten Bauabschnittes mit geplanter Fertigstellung in 2014.
66.22 
Hannover / 16.10.2012