Drucksache Nr. 2331/2022:
Bebauungsplan Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2331/2022
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Bebauungsplan Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67, 9. Änd. mit Begründung zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten für die Landeshauptstadt Hannover werden in der gesonderten Beschlussdrucksache Nr. 1645/2022 dargelegt. Ein Beschluss dieser Drucksache wird demnächst durch den Verwaltungsausschuss angestrebt.

Begründung des Antrages

Die 3-zügige Grundschule an der Kestnerstraße soll zu einer inklusiven, barrierefreien Ganztagsschule umgebaut, saniert und erweitert werden. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude soll saniert und teilweise umgebaut werden. Die historische Turnhalle an der nördlichen Grundstücksgrenze soll umgenutzt werden (zu einer Schulmensa mit Küche). Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil ist ein dreigeschossiger Neubau geplant, der die heute vorhandene eingeschossige Sporthalle sowie angrenzende Nebengebäude ersetzen soll. In dem Neubau sollen die Aula, die Schulbibliothek und die Ganztagsbetreuungseinrichtung sowie eine Sporthalle untergebracht werden. Die Sporthalle soll nach wie vor außerhalb den Schulzeiten auch dem Vereinssport zur Verfügung stehen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet "Gemischtes Wohngebiet" fest und lässt im rückwärtigen Grundstücksbereich lediglich eine eingeschossige Bebauung zu. Um den geplanten ca. 19,50 Meter hohen Neubau realisieren zu können, ist daher eine Änderung des Planungsrechtes hinsichtlich Umfang und Höhe der rückwärtigen Bebauung erforderlich.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 15.12.2021 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 stattgefunden hat. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 06.09.2022