Antrag Nr. 2329/2022:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucks. Nr. 1346/2022 der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Anpassung der Städtischen Haus- und Badeordnung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2329/2022 (Originalvorlage)
1346/2022 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucks. Nr. 1346/2022 der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Anpassung der Städtischen Haus- und Badeordnung

Antrag

zu beschließen:

die Drucksache wie folgt zu ändern.

Der Punkt 1 wird wie folgt geändert:

Die Haus- und Badeordnung für die Bäder und Saunen der Landeshauptstadt Hannover wird wie folgt geändert:

§ 5 Nr. 3: In einzelnen Bade- und Saunabereichen gelten unterschiedliche Regelungen für Badebekleidung.

§ 7 Nr. 2: Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in Badebekleidung (Badeanzug, Badehose, Badeshorts, Bikini, Burkini und Tankini) gestattet, die die primären Geschlechtsorgane vollständig bedeckt. In Ausnahmefällen kann das Personal auch andere Badebekleidung zulassen.

Begründung


Bisher war in § 5 Nr. 3 und § 7 Nr. 2 der Haus- und Badeordnung von „üblicher Badebekleidung“ die Rede. Durch die Streichung des Wortes „üblich“, das auf tradierte Vorstellungen von Badebekleidung verweist, wird der Zusammenhang zwischen Badebekleidung und Geschlecht aufgehoben. Der Zusatz, dass die primären Geschlechtsorgane vollständig von Badebekleidung bedeckt sein müssen, schafft Klarheit über die Mindestanforderung an Badebekleidung. Die Änderung hilft es Frauen, die stillen oder sich oben ohne wohl fühlen. Ebenso hilft die Änderung nicht binären Menschen. Sie hat sich in anderen Städten, wie etwa in München (dort seit 2019), bewährt.

Die Aufzählung der zulässigen Badebekleidung ist aus Hygienegründen beizubehalten, da in der Vergangenheit zu beobachten war, dass Badegäste die Becken in ihrer Alltagskleidung aufgesucht hatten. In Ausnahmefällen kann das Personal auch andere Badebekleidung zulassen