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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Erweiterung des Technologiezentrums Marienwerder
in der Ratssitzung am 29.10.2020, TOP 3.8.
Die Erweiterung des Technologieparks Marienwerder, welcher der IMPULS GmbH gehört, wird ca. 12,5 Mio. € kosten, wovon 5,5 Mio. € von EU-Fördermittel finanziert werden. Die bisher angefallenen Vorlaufkosten betragen 93.000 €. Bislang ist noch keine Baugenehmigung erteilt worden. Diese Baugenehmigung müsste jedoch bald erfolgen, da die EU-Fördermittel an Fristen gebunden sind. Wenn die Baugenehmigung seitens der LHH nicht erfolgen sollte, könnte eine Erweiterung des Technologieparks Marienwerder nicht stattfinden und 93.000 € würden wegfallen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieso wurde seitens der LHH bislang keine Baugenehmigung erteilt? Wo liegen die Schwierigkeiten hierbei?
Text der Antwort
Frage 1: Wieso wurde seitens der LHH bisher keine Baugenehmigung erteilt?
Wo liegen die Schwierigkeiten hierbei?
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
Grundsätzlich wurden im Technologiepark Marienwerder bereits Baugenehmigungen erteilt.
Von der hier angefragten GmbH liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Technologiezentrums - Bauteil 2 - mit oberirdischer, offener Hochgarage vor.
Der Antrag befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Die Baubehörde ist dabei auf die Mitwirkung der Antragstellerseite angewiesen, insbesondere dann, wenn für den Prüfprozess erforderliche Bauvorlagen ergänzt werden müssen. Im Laufe des Verfahrens waren hier wiederholt Aufforderungen zur Vervollständigung der Bauvorlagen notwendig.
Die Möglichkeit und Geschwindigkeit der Weiterbearbeitung eines Antrags hängt dabei unter anderem stark davon ab, wie schnell diese erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Notwendige Beteiligungen interner und externer Behörden und Stellen konnten zum Teil erst eingeleitet oder fortgesetzt werden, nachdem nachgeforderte Unterlagen eingereicht wurden.
Auch derzeit liegen noch nicht alle Voraussetzungen vor, um den umfangreichen Prüfprozess abschließen zu können.
Wir gehen jedoch davon aus, dass in absehbarer Zeit diese Voraussetzungen für den Abschluss des Bauantragsverfahrens gegeben sein werden.