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Kündigung des Vertrages mit der Uniformierten Schützengesellschaft Wettbergen e. V. von 1924
Antrag,
der Kündigung des Vertrages vom 21.02.1974 mit der USG Wettbergen zum 20.02.2005 mit Wirkung zum 20.02.2006 zuzustimmen mit dem Ziel, der Schützengesellschaft Wettbergen die Unterhaltung des Schützenhauses zu übertragen und nach Maßgabe des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Ricklingen (15-0109/2005) zu verfahren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die dieser Drucksache zugrunde liegende Entscheidung ist im Wesentlichen finanzieller Art. Sie ist daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Kostentabelle
Durch die Kündigung des Vertrages wird angestrebt, den Zuschussbedarf des Sportparks Wettbergen zu senken.
Begründung des Antrages
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 26.02.2004 (Beschlussdrucksache 2669/2004, Anlage 1, lfd. Nr. 137) den Zuschussbedarf für den Sportpark Wettbergen zu reduzieren, muss zunächst der bestehende Vertrag spätestens am 20.02.2005 zum 20.06.2006 gekündigt werden, da er sich danach um drei weitere Jahre verlängern würde.
Die Verwaltung sagt zu, rechtzeitig vor der Kündigung des Vertrages mit der USG Wettbergen gemäß dem beiliegenden Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen (15-0109/2005) weitere Verhandlungen aufzunehmen, in denen die besonderen rechtlichen Gegebenheiten und Schnittstellen zur Nutzung der Bezirkssportanlage einschließlich der Gastronomie berücksichtigt werden. Die Drucksache Nr. 15-0109/2005 wurde am 13.01.2005 mit 10:9 Stimmen beschlossen.
Die Nutzung des Schützenhauses ist zurzeit über einen Vertrag geregelt, indem die Schützengesellschaft die Anlage kostenlos nutzen kann und die Stadt Hannover die komplette Instandhaltung und Übernahme der sonstigen Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung usw. übernimmt. Zukünftig soll die Schützengesellschaft diese Kosten übernehmen. Nur durch diese Kündigung besteht die Möglichkeit, in erfolgsversprechende Verhandlung mit der USG Wettbergen einzutreten.
VII
Hannover / 21.01.2005