Informationsdrucksache Nr. 2323/2020:
Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Inklusionsbeirats

Inhalt der Drucksache:

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Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Inklusionsbeirats

Die Geschäftsführung des Inklusionsbeirats hat vorliegende Informationsdrucksache erstellt. Der Inklusionsbeirat hat dieser Informationsdrucksache in seiner Sitzung am 15.09.2020 einstimmig zugestimmt, sie wird hiermit dem Ausschuss für Schule und Bildung (ASchuBi) zur Kenntnis gegeben.

Zur Arbeit des Inklusionsbeirats


Die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen als Grundlage der Arbeit

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten insbesondere die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Bildung sicherzustellen. Mit der Aufnahme des Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention in die Landesgesetzgebung (NSchG §4, 2012) kam Niedersachsen dieser Anforderung nach und legte den Grundstein für barrierefreien und gemeinsamen Unterricht. Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt. Sie wird seitdem aufsteigend erweitert. Heute ist jede Regelschule in Niedersachsen vom Grundsatz her eine inklusive Schule.

Die Gründung des Inklusionsbeirats und seine Arbeit

Mit dem Inklusionsbeirat wurde 2013 ein Gremium des Schul- und Bildungsausschusses geschaffen (Drucksache 0828/2013), das die Einführung und Umsetzung von Inklusion an Schulen in der Landeshauptstadt Hannover begleiten soll.

Das ca. sechsmal jährlich tagende Gremium setzt sich analog zum Ausschuss für Schule und Bildung (ASchuBi) zusammen aus Vertreter*innen der Ratsfraktionen, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler*innen ergänzt durch Vertreter*innen der Schulformen, der Landes- und Stadtverwaltung, der Vereine und Verbände und themen- bzw. anlassbezogen externen Expert*innen.

Von 2013 bis 2015 lag der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Austausch der Vertreter*innen der einzelnen Interessensgruppen zum Thema Inklusion und dem Aufdecken von entstehenden Herausforderungen. Auf dieser Basis wurden vom Inklusionsbeirat der Fachverwaltung Aufträge erteilt, um Vorschläge für die bestmögliche Unterstützung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen mit definiertem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) wie auch mit anderen Beeinträchtigungen zu erarbeiten.

Ende 2015 wurde das Bildungsbüro gegründet. Im Kooperationsvertrag des Landes Niedersachsen und der Landeshauptstadt Hannover wurde als ein Arbeitsschwerpunkt die Inklusion festgelegt. In der Folge lag die Geschäftsführung des Inklusionsbeirats beim Bildungsbüro und dort wurden seitdem Konzepte (z. B. Inklusion von Schüler*innen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE), für einen Infopunkt Schulischer Inklusion oder Regionale Verbünde für Bildung) für schulische Inklusion entwickelt, koordiniert und regelmäßig mit dem Inklusionsbeirat als Auftraggeber zurückgekoppelt.

Vorsitzende des Inklusionsbeirats ist seit dem 15. August 2017 Frau Klingenburg-Pülm von der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellvertretende Vorsitzende die Elternvertreterin Frau Lehmann. Auf dieser Sitzung fand auch eine Reflexion des bisherigen Wirkens des Inklusionsbeirats statt. In der Folge ging der Inklusionsbeirat Anfang 2018 an zwei Tagen in Klausur und lud einen erweiterten Kreis von Fachleuten dazu ein. Dabei wurden als Kernthemen


(1.) Inklusion im Ganztag,
(2.) Inklusion im Spannungsfeld der Rechtskreise,
(3.) die Schulträgerin und Inklusion sowie
(4.) kommunale Gestaltungsmöglichkeiten
identifiziert und regelmäßig betrachtet. Aus Letzterem erwuchs die Idee, ein Service Center Inklusion für Eltern zu schaffen, aus dem im weiteren Verlauf der Infopunkt Schulische Inklusion (ISI) entwickelt wurde. Zeitgleich gab sich der Inklusionsbeirat Leitsätze zur schulischen Inklusion. Zuletzt arbeitete der Inklusionsbeirat an den folgenden Empfehlungen zur schulischen Inklusion, wie dies im Haushaltsbegleitantrag H-0324-2019 beauftragt wurde.

Ergebnisse und Empfehlungen des Inklusionsbeirats

In der aktuellen Wahlperiode hat der Inklusionsbeirat verschiedene aktuelle Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet, die in der Folge dokumentiert werden:

Leitsätze zur schulischen Inklusion

Im Rahmen von Workshops haben die Mitglieder des Inklusionsbeirates acht Leitsätze formuliert, die als Grundlage der Arbeit des Inklusionsbeirats dienen:


I. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb arbeiten alle kommunalen Schulen in Hannover inklusiv.

II. Um Schule erfolgreich inklusiv zu gestalten, bedarf es einer positiven Haltung aller dort Arbeitenden, der Eltern und der Schüler*innen: Das bedeutet eine Grundhaltung zu entwickeln, die die Unterschiedlichkeit von Menschen anerkennt und wertschätzt.

III. Voraussetzung zur Verwirklichung von gleichberechtigter Bildungsteilhabe ist eine gemeinsame Verständigung aller Beteiligten über akteurspezifische Aufträge, Ziele und Handlungsansätze.

IV. Ausgangspunkt für inklusive Arbeit ist es, besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit zu identifizieren. Eine darauf aufbauende Förderplanung ist Voraussetzung für passgenaue, individuelle Unterstützungsmaßnahmen in den Schulen.

V. Alle Bildungsübergänge sowie Schulformwechsel werden von den verantwortlichen Beteiligten aktiv gestaltet. Maßnahmen und Ziele werden in Kooperationen festgelegt.

VI. Schulen in Hannover werden bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer inklusiven Arbeit professionell begleitet und unterstützt.

VII. Um Planungs- und Steuerungsprozesse zu unterstützen, bedarf es eines abgestimmten kommunalen Bildungsmonitorings.


VIII. Individuelle Bildungsbiographien in der LHH zu fördern bedeutet auch, gemeinsam passgenaue Handlungskonzepte mit allen außerschulischen Akteur*innen und Verantwortlichen zu entwickeln.
Die Vorsitzende des Inklusionsbeirats, Frau Klingenburg-Pülm, stellte diese Leitsätze am 13.06.2018 im Ausschuss für Schule und Bildung (ASchuBi) vor.


Als Handlungsfelder in der schulischen Inklusion wurden identifiziert:

Anforderungen an Räume:

Der Inklusionsbeirat hält eine Anpassung von Raumkonzepten für notwendig, da sich z. B. durch den Einsatz multiprofessioneller Teams oder die Ganztagsschulen Raumbedarfe verändert haben. Dieses Thema wurde auch bei der Bildungskonferenz „Schule der Zukunft“ am 25.03.2019 und in der Folge in der Fachverwaltung diskutiert. Das Thema wird in einen Planungszirkel der Fachverwaltung weiterverfolgt. Ob der Termin im November 2020 aufgrund der Corona-Bestimmungen als online-Veranstaltung durchzuführen ist, bleibt abzuwarten.

Die dauerhafte Einrichtung von Schwerpunktschulen, in denen Kompetenzen, Konzepte und Erfahrungen für ausgewählte Förderbedarfe zusammen mit der notwendigen (Raum-) Ausstattung bereitgehalten werden, werden vom Inklusionsbeirat als zielführend bewertet. Dort kann beispielsweise eine so genannte „Bündelung“ von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stattfinden, um mit den zugewiesenen Förderstunden Förderschullehrkräfte ganz oder teilweise der gebündelten Schüler*innengruppe zuzuweisen und sie mit dieser Unterstützung in die Regelklasse zu inkludieren. Hier ist die Schulträgerin insbesondere gefordert, die zusätzliche Ausstattung (u.a. Küchen für den lebenspraktischen Unterricht von Kindern mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung) bereitzustellen. Bis zur baulichen Umsetzung sollte die Schulträgerin Kooperationen zwischen den Schulen unterstützen.

Schulbegleitung und mögliche Poolmodelle:

Bereits im Jahr 2014 wurde in einem Redebeitrag des Stadtelternrates im Ausschuss für Schule und Bildung (ASchuBi) deutlich, dass im Zuge der inklusiven Beschulung aller Schüler*innen unabhängig von der von ihnen angewählten Schulform auch Modelle des Poolings von Assistenzkräften anzudenken sind. Diese Anliegen wurde vom Inklusionsbeirat aufgenommen und bearbeitet. Als Ergebnis hat der Inklusionsbeirat eine Resolution (Informationsdrucksache 1690/2020) beschlossen, in welcher er verschiedene Fachausschüsse des Rates der Landeshauptstadt Hannover (LHH) auffordert, von der Verwaltung der LHH und der Region Hannover ein infrastrukturelles Modell eines rechtskreisübergreifenden (SGB VIII & SGB IX) Pools von Klassenassistenzen zu entwickeln und in Form eines Pilotprojektes an einer Grund- und einer SEK-I-Schule zu etablieren.



Regionale Verbünde für Bildung:

Im Schulverbund Herrenhausen-Stöcken kooperieren seit 25 Jahren erfolgreich Schulen mit anderen (Bildungs-) Akteur*innen. Der Inklusionsbeirat orientierte sich an diesem Best Practice Beispiel, um ein Konzept in Auftrag zu geben, in dem alle Schulen in Hannover in verschiedenen Regionalen Verbünden für Bildung zusammenarbeiten und von ihren Netzwerken und Kooperationen gegenseitig profitieren können.

Nach einer Veranstaltung mit allen Schulleitungen in Trägerschaft der LHH im März 2019 wurde die Idee weiterentwickelt. So sollen auf Vorschlag des Inklusionsbeirats alle Schulen in Trägerinnenschaft der Landeshauptstadt Hannover zu einem der Verbünde gehören. Neben dem bereits etablierten Schulverbund Nord-West in Herrenhausen-Stöcken wird angeregt, in Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-West weitere Verbünde gegründet werden. Auf Grundlage der Diskussion im März 2019 empfiehlt der Inklusionsbeirat außerdem,


- für „große Themen“ (z.B. Berufsorientierung oder Weiterentwicklung der Schul-landschaft) die vier genannten Verbünde anlassbezogen zu gründen und dann zusammenzurufen.

- Dagegen sollen die pädagogischen Themen in kleineren Verbünden (z. B. analog zu den Stadtbezirken) bearbeitet werden. Hierbei wird empfohlen, an die bestehenden Strukturen anzuknüpfen, so wie sie bei einer Bestandsaufnahme erhoben werden.


Aktuell ist das Bildungsbüro damit beauftragt, die Bestandsaufnahme zu den bestehenden Kooperationsstrukturen zu erstellen und sie allen Schulen zur Verfügung zu stellen. Mittels dieser Bestandsaufnahme sollen u.a. Schulen ohne Verbünde erfasst und könnten bei der Gründung unterstützt werden. Aktuell werden ein Gesprächszusammenhang im Stadtbezirk Ahlem – Badenstedt – Davenstedt rund um die IGS Badenstedt unterstützt und vorbereitende Gespräche im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide geführt.

Herausforderungen bei der Inklusion in den weiterführenden Schulen:

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der BasU-Schüler*innen insbesondere mit dem Förderschwerpunkt Lernen (LE) stark an. Bereits im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2020 wurde dies umfassend dargestellt. LE-Schüler*innen und ihre Eltern wählen die integrativen Schulsysteme (IGS und OBS) beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule an. Dies widerspricht dem Gedanken der Inklusion und stellt eine große Herausforderung dar, die nach Auffassung des Inklusionsbeirats dringend bearbeitet werden muss.

Eine Möglichkeit, um eine gleichmäßigere Verteilung zu erreichen, liegt darin, die Attraktivität der Gymnasien für Inklusionsschüler*innen zu erhöhen. Hier gibt es bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen (z. B. GE-Elternabende, s.u.). Weitere werden folgen wie z.B. die Veröffentlichung


- einer Übersicht über alles Wissenswerte rund um GE-Inklusion an Gymnasien (siehe Anlage) oder

- der Dokumentation eines Best-Practice-Beispiels zur GE-Inklusion an Gymnasien (siehe Anlage).


Derzeit nehmen jedes Schuljahr zwei bis vier Gymnasien im Wechsel jeweils fünf Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung (GE)“ in den 5. Jahrgang auf und fassen sie in sogenannten „Bündelklassen“ zusammen, um sie inklusiv zu beschulen. Damit Eltern mit Kindern, die den Förderschwerpunkt GE haben, diese auf Gymnasien anmelden, informieren Bildungsbüro, RZI (Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule) und Förderzentren in einem vielschichtigen Verfahren und werben für die Gymnasialinklusion. So veranstaltet das Bildungsbüro neben einem GE-Elternabend für den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule, auch einen GE-Elternabend für den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule, bei dem sich insbesondere die mit der GE-Inklusion betrauten Gymnasien vorstellen. Ein Informationsabend für Eltern, Schüler*innen, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräfte und andere damit Befasste zum Übergang von der Schule in den Beruf ist für November 2020 in Vorbereitung.

Die Inklusionserfahrungen verändern die Sichtweise der Gymnasien mit allen Beteiligten sichtbar. Nachdem 2021 alle Gymnasien GE-Schüler*innen einmal inkludiert haben, ist mit einer freiwilligen Fortsetzung zu rechnen, denn einige Gymnasien haben dies bereits angekündigt. Bereits heute haben Gymnasien Interesse bekundet, auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernentwicklungsstörung (LE) zu inkludieren. Hier fordert der Inklusionsbeirat die Stadtverwaltung auf, unterstützend tätig zu werden und weitergehende Konzepte zu entwickeln.


Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI)

Für Eltern mit Kindern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) haben, gibt es irritierend viele Einrichtungen und Angebote, die zu berücksichtigen sind. Der Inklusionsbeirat schlägt deshalb vor, einen Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI) einzurichten, um ein Netzwerk für die Inklusion und eine Verweisberatung zu schaffen.

Der Infopunkt Schulischer Inklusion ist als eine zentrale Anlaufstelle gedacht für Eltern, Vormünder, Erziehungs- und Sorgeberechtigte, die ein schulpflichtiges oder ein vor dem Übergang ins Schulsystem stehendes Kind mit einem (möglichen) Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben bzw. betreuen und Hilfestellungen bei der Organisation und Koordination der Bedarfe ihres Kindes benötigen. Die Unterstützungsleistung des ISI soll darüber hinaus auch von Institutionen, wie Kindertagesstätten und Schulen, in Anspruch genommen werden können.

Vor dem Hintergrund eines erhöhten Vorkommens von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat der Inklusionsbeirat die Notwendigkeit eines solchen neutralen und institutionsübergreifenden Infopunktes formuliert. Der ISI stellt neben der Schulischen Erstberatung eine weitere Facette der Bildungsberatung des Bildungsbüros der Landeshauptstadt Hannover dar. Der Infopunkt nutzt dabei bestehende Synergien mit der Schulischen Erstberatung und ergänzt die Bildungsberatung des Bildungsbüros um Fachlichkeit in inklusiver schulischer Bildung. Darüber hinaus kooperiert der ISI eng mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Hannover (RZI/NLSchB), weiteren Fachbereichen der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover, Vereinen und Verbänden sowie Kindertagesstätten und Schulen. Dies befähigt den ISI, an ihn herangetragene Anliegen an die zuständige Institution zu verweisen. Durch das Wesen der Verweisberatung entsteht kein konkurrierendes Angebot zu bestehenden Strukturen.

Für die Verweisberatung des ISI wurden insbesondere folgende Handlungsfelder identifiziert:

- Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen

- Schulformberatung/-wahl

- Förderschwerpunktspezifische Schulplatzberatung

- Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

- Nachteilsausgleich

- Schulassistenzleistungen

- Hilfsmittel und Ressourcen

- Schüler*innenbeförderung

- Beratung und Begleitung

- Inklusive Freizeitangebote

- Formal-rechtliche Fragen

- Planung/Einsatz des sonderpädagogischen Personals

- Auskunft zu Mobilen Diensten

Weiteres Verfahren

Es wird weiterhin regelmäßig durch Drucksachen über die Arbeit des Inklusionsbeirats informiert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die beschriebenen Maßnahmen weisen keine besonderen geschlechtsspezifischen Besonderheiten auf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

40.13 
Hannover / 08.10.2020