Drucksache Nr. 2323/2015:
Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der LHH und der Region Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2323/2015
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Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der LHH und der Region Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels“ zwischen der LHH und der Region Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es erfolgt keine geschlechtsspezifische Auswertung der erhobenen Daten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Seit dem Jahr 2011 erstellt die Region Hannover den Mietspiegel für das gesamte Regionsgebiet, diese Bündelung der Aufgabe (deren grundlegende Zuständigkeit bei den einzelnen Städten und Gemeinden liegt) hat sich als effektiv und zweckmäßig erwiesen und soll beibehalten werden.

Für das Gebiet LHH wurde als Rechtsgrundlage nach Ratsbeschluss vom 11.03.2010 (DS 0498/2010) eine Zweckvereinbarung mit der Region Hannover geschlossen, mit der dieser die Aufgabe der Mietspiegelerstellung, einschließlich der Satzungsgewalt zum Erlass einer Statistiksatzung übertragen wurde. In der entsprechenden DS wurde erläutert, dass der Hintergrund für die Mietspiegelerstellung auch „verschiedene sozialgerichtliche Entscheidungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bei der Hilfegewährung nach SGB ll und SGB Xll“ waren und über den Mietspiegel ein rechtlich gefordertes Gesamtkonzept geschaffen werde. Zur inhaltlichen Erläuterung wurde ergänzend eine InformationsDS der Region Hannover beigefügt.

Sowohl die Zweckvereinbarung als auch die Statistiksatzung bezogen sich textlich auf die Erstellung des Mietspiegels, die Verwendung der Daten auch für die Ermittlung der angemessenen Kosten für die Unterkunft wurde nicht gesondert ausgewiesen.

In der Praxis haben sich die beiden Zwecke „Mietspiegel“ und „Kosten der Unterkunft“ inzwischen weitgehend verselbstständigt, daher hat die Region Hannover zur Klarstellung und rechtlichen Absicherung eine neue Statistiksatzung erstellt und die entsprechenden Verwendungszwecke für die Datenerhebung ergänzt und präzisiert. Die neue Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. Ebenso bedarf die Zweckvereinbarung zur Mietspiegelerstellung einer inhaltlichen Präzisierung und Klarstellung dahingehend, dass die LHH der Verwendung der Einzeldaten sowohl für die Mietspiegelerstellung als auch für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zustimmt. Die Neufassung der Zweckvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.

Entsprechende Vereinbarungen hat die Region mit den 20 regionsangehörigen Gemeinden bereits in diesem Jahr abgeschlossen, die Regionsversammlung hat den Vereinbarungen am 21.07.2015 zugestimmt. Diese Vereinbarungen wurden auf Basis von § 1 Abs. 4 Niedersächsisches Statistikgesetz (NStatG) geschlossen, dieser Weg scheidet für die LHH aber aufgrund ihrer Rechtsstellung als kreisfreie Stadt gem. § 15 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus. Daher ist eine besondere Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Mietspiegelerstellung zu schließen, es handelt sich um eine Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).
18.0 
Hannover / 20.10.2015