Drucksache Nr. 2323/2010:
Wegebenennungen sowie eine tlw. Umbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2323/2010
3
 

Wegebenennungen sowie eine tlw. Umbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte

Antrag,

den Anregungen des Stadtbezirksrates Mitte (s. Anlagen 1 u. 2) zu folgen und Benennungen von Wegen im Bereich des Sportparks, welche bisher dem Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg zugeordnet sind, wie folgt zu beschließen:

1. Die Wegeverbindung, welche nördlich der Landessportschule vom Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg zum Lodemannweg führt, erhält den Namen
Luise-Finke-Weg.

2. Die Wegeverbindung, welche südlich des Stadionbades vom Lodemannweg in südöstliche Richtung bis zum Sportleistungszentrum Hannover führt, erhält den Namen Grete-Rosenberg-Wildhagen-Weg.

3. Die Wegeverbindung, welche in Höhe der Jugendherberge vom Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg in nordöstliche Richtung bis zum Sportleistungszentrum führt, erhält den Namen Hermine-Stindt-Weg.

4. Die Wegeverbindung, welche vom Lodemannweg in südöstliche Richtung bis zum neuen Hermine-Stindt-Weg führt, erhält den Namen Inge-Machts-Weg.

Übersichtskarte siehe Anlage 3.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Durch die eigenständige Benennung der Wege wird die Orientierung verbessert. Ein schnelles Auffinden, insbesondere in Notsituationen, dient allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Die Benennung nach vier Sportlerinnen entspricht dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, welcher vorsieht, dass bei Neubenennungen oder Umbenennungen nach Persönlichkeiten vorrangig Frauen zu berücksichtigen sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 06.10.2008 mit 10 Ja-Stimmen,
6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen (DS Nr. 15-1424/2008 und 15-1424/2008 E1) die Benennung der Wege im Sportpark nach den vier Sportlerinnen angeregt.

Informationen zu den Persönlichkeiten sind den Anträgen des Stadtbezirksrates Mitte zu entnehmen.

Das Polizeikommissariat Schützenplatz hat mit Schreiben vom 10.01.2008 angeregt, die Wege im Bereich der Mehrkampfanlage / Sportpark und eine Zufahrt zur AWD-Arena eigenständig zu benennen, um Orientierungsschwierigkeiten insbesondere in Notsituationen zu minimieren. Auch die Feuerwehr hat sich diesem Antrag mit Schreiben vom 23.01.2008 angeschlossen. Somit unterstützt die Verwaltung die eigenständige Benennung der Wege.

Mit der Benennung der Wege wird jedoch auch die Änderung von drei Adressen, welche bisher dem Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg zugeordnet sind, erforderlich.




Als neue Adressen sind vorgesehen:
Inge-Machts-Weg 1 für das Erika-Fisch-Stadion,
Inge-Machts-Weg 2 für das Restaurant Finca und
Lodemannweg 5 für die Kaiserschänke, Biergarten im Sportpark.

Der verwaltende Fachbereich der städtischen Grundstücke sowie die betroffenen Mietparteien wurden angeschrieben, über die Adressänderung informiert und gebeten Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

Lediglich der verwaltende Fachbereich äußert Bedenken wegen der anfallenden Kosten für die Adressänderung der vom Fachbereich betriebenen Einrichtungen.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Verwaltung teilt die Änderung betroffenen Institutionen wie Finanzamt, Deutsche Post AG, Stadtwerke und Weiteren mit.

Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine im Regelfall zumutbare und geringe Belastung.
61.21 
Hannover / 10.11.2010