Drucksache Nr. 2322/2014:
Erweiterung des Innovativen Modellprojektes in Trägerschaft des Fördervereins der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule e.V. um 12 Betreuungsplätze

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
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2322/2014
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Erweiterung des Innovativen Modellprojektes in Trägerschaft des Fördervereins der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule e.V. um 12 Betreuungsplätze

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung des Innovativen Modellprojektes in Trägerschaft des Fördervereins der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule, Olbersstraße 13, 30519 Hannover zuzustimmen und
  • ab dem 01.11.2014 bis zum 31.07.2015 laufende Beihilfen für eine weitere Gruppe mit 12 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Schulkinderbetreuung richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Vorstände auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410190 lfd. Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 23.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -23.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.700,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.

Begründung des Antrages

Das Innovative Modellprojekt (INNO) an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule bietet schon seit Jahren 20 Betreuungsplätze für Schulkinder an, welche im Rahmen der Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) gefördert werden. Der Träger betreibt darüberhinaus am selben Standort eine zusätzliche Kleingruppe mit 12 Betreuungsplätzen in Eigenfinanzierung.
Um die Gruppe unter denselben vertraglichen Voraussetzungen wie die andere Gruppe, d.h. unter Anwendung der Geschwisterermäßigung und der städtischen Elternbeitragsstaffel betreiben zu können, beantragte der Träger die befristete Aufnahme der 12 Plätze in die städtische 'INNO-Finanzierung'. Der Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro stellt die erforderlichen zusätzlichen Räume befristet bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zur Nutzung für das INNO zur Verfügung.

Die Gruppe soll zum Ende des Schuljahres 2014/2015 im Ganztagsbetrieb der Grundschule aufgehen. Für die verbleibende Gruppe mit 20 Plätzen wird der Träger Anfang nächsten Jahres erneut einen Antrag auf die weitere Förderung stellen.

Die erforderliche Betriebserlaubnis des Nieders. Kultusministeriums liegt vor.
51.42 
Hannover / 21.10.2014