Drucksache Nr. 2321/2014:
Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) an der Kardinal-Bertram-Schule in ein Innovatives Modellprojekt (INNO)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
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2321/2014
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Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) an der Kardinal-Bertram-Schule in ein Innovatives Modellprojekt (INNO)

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umwandlung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 30519 im Stadtteil Döhren in Trägerschaft des Fördervereines der Kardinal-Bertram-Schule e.V. in ein Innovatives Modellprojekt mit 40 Betreuungsplätzen in 2 Gruppen zuzustimmen und
  • dem Träger für das laufende Schuljahr 2014/2015 ab dem 01.11.2014 bis zum 30.07.2015 laufende Beihilfen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Schulkinderbetreuung richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Vorstände auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410190 lfd. Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 41.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -41.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -41.700,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.Die Finanzierung der beiden Gruppen erfolgt je zur Hälfte durch die städt. Fachbereiche 51 (Jugend und Familie) sowie 42 (Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro). Bei der oben genannten Summe handelt es sich um die die Folgekosten für eine Gruppe mit 20 Plätzen. Die Folgekosten für die zweite Gruppe werden in gleicher Höhe aus dem Teilhaushalt 42.S ('Feuerwehrtopf') finanziert.

Begründung des Antrages

Der Förderverein der Kardinal-Bertram-Grundschule bietet in 2 Gruppen eine 4-stündige nachschulische Betreuung mit Mittagessen für 40 Kinder an. Diese wird derzeit im Rahmen einer schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) durchgeführt und durch den Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro finanziert. Bei dieser Finanzierung finden weder die Erstattung ausfallender Elternbeiträge noch eine Geschwisterermäßigung Berücksichtigung. Dies führt teilweise dazu, dass Kinder aus kinderreichen oder finanziell weniger leistungsfähigen Familien die Betreuungsmaßnahme nicht in Anspruch nehmen können. Der Träger beantragte daher die Umwandlung in ein Innovatives Modellprojekt beim Fachbereich Jugend und Familie.
Die Kardinal-Bertram-Schule hat bislang keinen Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule gestellt und es ist gegenwärtig nicht absehbar, ob und wann sich das Angebot der Schule in diese Richtung entwickeln wird. Ein nachschulisches Betreuungsangebot ist vor diesem Hintergrund auf absehbare Zeit in diesem Umfang erforderlich und bedarfsgerecht.
Die Einrichtung ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
51.42 
Hannover / 21.10.2014