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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtEinführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule zum 01.08.2013 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901 | Grundschulen, sonstige Maßnahmen |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
20.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-20.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302 Produkt 21101 | Schulformübergreifende Programme und Projekte Grundschulen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
6.872,00 € |
Abschreibungen |
2.000,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
500,00 € |
Transferaufwendungen |
168.000,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-177.372,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-177.372,00 € |
|
Zu den Kosten:
Die unter Sach- und Dienstleistungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 6.872,00 Euro (Produkt 21101) setzen sich wie folgt zusammen:
- Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler pro Jahr. Das sind pro Jahr maximal 1.872,00 Euro.
- Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden einmalig 5.000,00 Euro im Ergebnishaushalt benötigt.
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 168.000 € (Produkt 24302) errechnen sich wie folgt:
- Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 1993/2010 und Nr. 1781/2011 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln in Höhe von derzeit bis zu 85.000,00 Euro jährlich (bei ca. 50 Kindern täglich) finanziert werden.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen bis zu 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an zwei bis drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis bedeutet dies an einer vierzügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich bis zu 168.000,00 Euro. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden im Finanzhaushalt 2013 einmalig 20.000,00 Euro eingestellt.
Entsprechende Mittel sind im Verwaltungsentwurf 2013 vorgesehen und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 zur Verfügung.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des Schulverwaltungspersonals zu höheren Personalkostenaufwendungen, die ebenfalls noch nicht benannt werden können.
Begründung des Antrages
Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule hat mit Schreiben vom 14.09.2012 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 28.06.2012 zugestimmt; der Schulelternrat war zuvor am 15.05.2012 beteiligt worden.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Mittagessenversorgung wird zunächst bis zum Neubau der Mensa provisorisch im derzeitigen Raumbestand der Grundschule sichergestellt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12 .3
Hannover / 10.10.2012